Des Cash Flow auf der Zahlungsebene ais Innenfinanzierungsvolumen berechnet sich abgeleitet aus der Bilanz:
Gewinn (JÜ)
Abschreibungen haben keine einfluss auf die Liquidität; sind im Gewinn enthalten, und müssen deshalb wieder als korrekturposten dazugerechnet werden.
Abschreibungen und Rückstellungen sind also (die wichtigsten) Korrekturposten.
Offensichtlich ist aber diese Gleichung auch die Grundlage gewesen,
dass man Abschreibungen und Rückstellungen vielfach eine Finanzierungsfunktion zugeschrieben hat.
So wird dann z.b. den abschreibungen eine Finanzierungsfunktion zugebilligt;
unter den abenteuerlichsten Bedingungen und Folgerungen.
Vorausgesetzt wird dabei oft, dass die abschreibungen über Umsatzerlöse erst mal wieder verdient werden müssen.
Kauf mal als Unternehmer ein Auto;
der Verkäufer fragt dich, ob du das mit Eigenkapital finanzieren möchtest,
oder ob du einen Kredit brauchst.
Dann sagst du: nee, ich finanziere das durch Abschreibungen.
Was in der Praxis völlig undenkbar ist, ist in der BWl wohl gängige Lehrmeinung.
Meistens bleibt dabei aber zusätzlich auch unklar, was man eigentlich genau unter „Finanzierung“ versteht.
Man kann es als eine Einzahlung auf der zahlungsebene verstehen;
man kann es aber auch bilanziell als einen Vermögenszuwachs sehen.
Während man auf der Zahlungsebene kein Bewertungsproblem hat,
hat man aber auf der Bilanzebene eine Bewertungsproblem.
Beim Lohmannn Ruchti Effekt ist jetzt wohl zu beachten, dass einmal wohl die Abschreibungen erst mal verdient werden müssen durch Umsatzerlöse;
zum zweiten handelt es sich um eine bewertungsabhängie Betrachtung auf der Bilanzebene.
Will man den Finanzierungseeffekt auf der Zahlungsebene haben,
wird am wohl in jeder periode eine Cash Flow Rechnung auf der Zahlungsebene machen müssen.