Abschreibungen und Steuer

Hallo,
ich habe eine Frage zu linearen Abschreibungen.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man z.B. Möbel, oder ähnliches, vorzeitig mit Verlust verkauft?
z.B. Schrank hat einen Restwert von 2500€ und wird für 1000€ verkauft. Ein Bekannter meinte, es gäbe so etwas ähnliches wie eine „Sonderabschreibung“- im angenommenen Fall also 1500€ „Sonderabschreibung“?
Hat jemand davon schon einmal etwas gehört?

Verlust aus Veräußerung Anlagevermögen
Servus,

in diesem Fall gibt es keine Sonderabschreibung. Der Ertrag aus dem Verkauf ist Erlös minus Restbuchwert; wenn der Erlös geringer ist als der Restbuchwert, kommt es zu einem (ertragswirksamen) Verlust aus der Veräußerung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder