Hallo,
ich habe eine Frage zu linearen Abschreibungen.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man z.B. Möbel, oder ähnliches, vorzeitig mit Verlust verkauft?
z.B. Schrank hat einen Restwert von 2500€ und wird für 1000€ verkauft. Ein Bekannter meinte, es gäbe so etwas ähnliches wie eine „Sonderabschreibung“- im angenommenen Fall also 1500€ „Sonderabschreibung“?
Hat jemand davon schon einmal etwas gehört?
Verlust aus Veräußerung Anlagevermögen
Servus,
in diesem Fall gibt es keine Sonderabschreibung. Der Ertrag aus dem Verkauf ist Erlös minus Restbuchwert; wenn der Erlös geringer ist als der Restbuchwert, kommt es zu einem (ertragswirksamen) Verlust aus der Veräußerung.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder