Abschreibungen

Hallo,
ich bin im Begriff, mir für meine kleine Einzel-Unternehmung einen PC zu kaufen. Aus verschiedenen Gründen habe ich mir allerdings überlegt, mir anstelle eines Komplettsystems die Komponenten einzeln zu kaufen.
Stimmt das, daß dies bei der Abschreibung schwierigkeiten bereiten kann?
Liegt die Grenze hierbei noch bei 800DM?
Oder kann man sogar, da die Einzelteile nicht in der AfA-Liste erfasst sind, diese als "geringwertiges Wirtschaftsgut auf einen Schlag abschreiben?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus
VG
Lars

Hallo,
der Kauf von Einzelkomponenten um einen PC zusammen zu bauen führt auch hier zu Anschaffungskosten. Die betriebliche Nutzungsdauer für nach dem 31.12.00 hergestellte bzw. angeschaffte Wirtschaftsgüter beträgt nur noch drei Jahre.

Die noch geltende Grenze von DM 800 für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt unverändert. Allerdings handelt es sich bei Deinem Vorhaben nicht um ein solches, weil die Einzelkomponenten nicht selbständig nutzbar sind, sorry.

Besser: Alten PC mit Teilwert ( evtl. DM 800 ? )einlegen und die überholten Komponenten erneuern, also z.B. Festplatte, Prozessor… In dem Fall handelt es sich bei den angeschafften Einzelkomponenten um Erhaltungsaufendungen und diese sind sofort absetzbar.

Grüße

Björn

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… Besser: Alten PC mit Teilwert ( evtl. DM 800 ? )einlegen und

die überholten Komponenten erneuern, also z.B. Festplatte,
Prozessor… In dem Fall handelt es sich bei den
angeschafften Einzelkomponenten um Erhaltungsaufendungen und
diese sind sofort absetzbar…

=> Achtung: Wenn, bildlich vorgestellt, bloss die alte „Hülle“ verwendet wird, stellt der Umbau die Neuherstellung eines Wirtschaftsguts dar, in das die Altteile zwar eingeflossen sind, ihm aber nicht mehr das Gepräge geben! Damit wäre alles beim alten (Abschreibung über 3 Jahre).

Ciao!

Nemo