Abschreibungspläne für Küchen Mietwohnung

Hallo zusammen,

ich wohne zur Miete in einer Wohnung und zahle seit 5,5 Jahren jeden Monat 30€ für eine sehr alt anmutende Einbauküche samt Geräten. Mein Vorvormieter hatte diese wohl angeschafft, nun vermietet die Wohnungsgesellschaft diese Küche.

Meine Frage ist, wie lange "darf der Vermieter " für die Einbauküche Miete verlangen? Ich schätze diese ist schon dreifach abbezahlt worden…

Ich frage mich dies, da die Geräte langsam echt bäh sind…

Kennt sich jmd mit „Abschreibungsplänen für Küchen“ aus?

Danke im Voraus :slight_smile:

So lange wie er Mieter findet, die einen solchen Mietvertrag schriftlich oder mündlich akzeptieren.
Wenn Du das ändern möchtest, sprich mit ihm.

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Das ändert natürlich nichts daran, dass das keine gesetzliche Vorgabe, sondern ein schnöder Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist.

Wie die Geräte nach so einer Zeit schon „echt bäh“ sein können, wundert mich.

Gruß,
Steve

Servus,

bist Du sicher, dass man für dieses Auto

keine Miete verlangen darf, weil es demnächst 90 Jahre alt wird, sondern es gratis jedem überlassen muss, der gerne damit fahren möchte, weil es schon längst abgeschrieben ist?

Schöne Grüße

MM

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Wir wissen nicht, wie alt die Küche/die Geräte sind, lediglich dass @anon89778953 dort seit 5,5 Jahren wohnt. Es stand auch

Hallo,

es geht in diesem Fall nicht um Abschreibung, sondern um Miete. Wenn Teile der Küche defekt sind, ist der Vermieter verpflichtet, sie zu reparieren oder zu ersetzen. Das ist der Unterschied zu einer Abschreibung.

Schau Dir spaßeshalber mal den Berliner Mietspiegel an, Da kann ein Kühlschrank nicht definierter Art eine Küche aufwerten, so dass der Quadratmeterpreis der gesamten Wohnung sich um einige 10er Cent erhöht. Bei 100m2 kann das z.B. 35.- Euro im Monat ausmachen für einen Kühlschrank, der keine 100 Euro wert ist. So etwas denken sich also sogar Gesetzgeber aus.

Gruß,
Paran

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Wie kann eine WG eine vom Vormieter zurück gelassene Küche mit monatlichen Abschlägen verhökern und sich dabei „gesundstoßen“?
Antwort: indem´s ein „Dummer“ mit sich machen läßt
Du könntest „den Spieß aber auch umkehren“
Indem Du defekte, nicht mehr reparierbare TK Truhe, ebenso Ofen und Kühlschrank, der Gesellschaft meldest und Ersatz dafür forderst. Natürlich ohne daß dafür der Mietpreis angehoben würde.
ramses90

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Schon mal von einem Autovermieter gehört, der Autos nach Refinanzierung des Kaufpreises umsonst verleiht? Oder von einem Vermieter der nur so lange Miete verlangt bis er die Hütte abbezahlt hat und seine Mieter dann umsonst weiter wohnen lässt? Vermietung ist ein auf Gewinn angelegtes Geschäft. Und d.h. dass Sinn und Zweck der Veranstaltung gerade ist, dass man etwas möglichst lange vermietet um daran möglichst lange und möglichst viel zu verdienen nach dem man sein Investment wieder reingespielt hat.
Wenn Du die Küche nicht länger mieten willst, schau in den Vertrag, was da zu Kündigungsmöglichkeiten steht.

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Da kommt so ziemlich alles in Frage - von 6 Jahren bis 40.

mein Vormieter wohnte mit dieser Küche schon 6 Jahre dort und dessen Vormieter hatte die Küche angeschafft. Schätze ist also mind 15 Jahre alt…

mind 15 Jahre müssen es sein

da steht nix, außer Küche 30€

Seltsam. Ein Vertrag, in dem nichts zur Kündigung steht, und in dem der vermietete Gegenstand nicht genannt wird? Bist Du sicher, dass das ein Mietvertrag ist?

15 Jahre ist einerseits für eine Küche noch gar nix, auch wenn sie „alt anmutend“ ist - auch für Küchengeräte, sofern es sich um Qualitätsware handelt.
Und du zahlst Miete für die Küche, sodass der Vermieter für die Küche auch verantwortlich ist, sprich: wird irgendwas kaputt, muss der Vermieter für die Reparatur bzw. Ersatz aufkommen.

Das sollte dem Mieter, wenn man die Küche mitmietet, eigentlich bewusst sein - ansonsten wäre die Miete für die Küche ja nonsens.
Ach ja: „Fahrlässigkeit“, von „Vorsatz“ ganz zu schweigen, sollte allerdings vermieden werden.

Schon mal mit Putzen probiert?

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Hi

du zahlst Miete für die Küche, weil du im Gegenzug keine Küche kaufen musstest - die Einbauküche ist Teil der Wohnung also mietest du sie mit.

Selbst eine billige Küche hätte dich ca. 5.000€ gekostet (mit halbwegs ordentlichen E-Geräten und Einbau).

Mit den 30€/mtl hast du im Jahr 360 € … in 10 Jahren 3.600€ zusammen - davon hast du immer noch noch keine Küche bezahlt …

Alternativ hättest mit der WG verhandeln können, dass du die Küche ablöst (z.B. für 1.500€) dann hätte sich das jetzt langsam amortisiert. ABER wenn dann ein E-Gerät den Geist aufgibt, musst du das selber nachkaufen, aktuell muss die WG dir das Gerät ersetzen

Gruß h.

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„Reden hilft!“ Dann sprich den Vermieter an, unter welchen Bedingungen er einer Beendigung der Miete der Küche zustimmen würde/was er bereit wäre bei Fortsetzung der Miete der Küche ggf. in diese zu investieren. Tatsächliche Mängel die den üblichen Gebrauch einschränken kannst Du natürlich auch anzeigen und auf deren Behebung bestehen. Eine „alte Anmutung“ ist allerdings kein Mangel. Eben so wenig „Geräte, die langsam echt bäh sind“. Das ist eine ganz normale Altersentwicklung bzw. ein Zeichen unzureichender Pflege.

Was Du entgegen deiner Annahme bzgl. „ist längst abbezahlt“ natürlich nicht wirklich erwarten kannst ist, dass der Vermieter dich einfach aus der Verpflichtung der Mietzahlung entlässt und Du die Küche künftig dann weiter umsonst nutzen kannst oder dass Dir der Vermieter mal eben eine neue Küche für diverse Tausender hinstellt, die dann weiterhin für gerade mal € 30,-- im Monat gemietet werden kann. Für den muss sich das Spiel schließlich auch irgendwie rechnen.

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Das hat es schon, und zwar durch seinen Vormieter der ja auch schon nach dessen Vormieter (der die Küche angeschafft hat) da eingezogen ist und sicherlich auf dieselbe Art zur Kasse gebeten wurde.
Man sollte dabei auch nicht aus den Augen verlieren, dass der Vermieter diese Küche ja garnicht angeschafft hat!
ramses90

ramses90

Ein Vermieter ist kein Wohltätigkeitsverband! Jegliche Überlegungen zu „hat sich doch schon bezahlt“ sind sozialistische Träumereien. Wenn ich egal ob Wohnung, Auto oder Küche kaufe und vermiete, dann will ich daran Geld verdienen und muss mir von niemand vorschreiben lassen, wie lange ich das tun und wieviel ich damit unter dem Strich verdienen darf! Solange sich jemand findet, der bereit ist einen Mietvertrag abzuschließen und Miete zu zahlen ist das Thema genau damit erledigt und es vollkommen müßig zu argumentieren, dass nach einfachem, zweifachen oder x-fachem Einfahren der ursprünglichen Investition in die gebrauchte Küche eines Exmieters ein Neumieter nun Anspruch auf eine neue Küche im Rahmen eines hierüber geschlossenen Mietvertrages hätte. Und daran würde sich auch nichts ändern, wenn der Vermieter die Küche mal umsonst von einem Vormieter übernommen hätte. Man darf durchaus auch an der Vermietung geschenkter Dinge Geld verdienen!

Zudem darf man nicht vergessen, dass der Vermieter ja nicht nur Geld für die Vermietung kassiert, sondern damit auch Verpflichtungen eingeht, die über die Zeit dann auch mal wieder zu größeren Investitionen führen werden. D.h. wenn die Küche heute nur eine „alte Anmutung“ hat und deren Geräte nur „langsam echt bäh sind“, was keinen Mangel darstellt, steht nach gewisser Nutzungsdauer zu erwarten, dass es zu tatsächlichen Defekten kommt, bei denen der Mieter dann gelassen auf seine monatlich € 30,-- schauen kann, während der Vermieter dann erst den Kühlschrank für ein paar Hunderter austauschen darf, dann den Herd, die Dunstabzugshaube, die Spülmaschine, die Arbeitsplatten, … D.h. auch wenn das heute nach einen ordentlichen Gewinn des Vermieters aussieht kann das Ende nächsten Jahres schon ganz anders aussehen.

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Der Geldwert bzw. der bisher schon erzielte Gewinn mit dieser Küche spielt hier aber keine Rolle.

Diese Vorargumente kann der Mieter ja bei einem Gespräch mit dem Vermieter ansprechen, wenn er das Ziel hat entweder die Teilmiete für die Küche zu mindern oder überhaupt zu beenden.
Dann kommt es halt darauf an, ob der Vermieter darauf eingeht. Wenn nicht, bleibt dem Mieter bloß die Möglichkeit der Kündigung.

Die Vermietung eines geerbten Hauses ist also auch nicht OK? Bei Deiner Argumentation übersiehst Du übrigens auch, dass für die Wohnung selbst Mieter über die Jahre und Jahrzehnte im allgemeinen viel mehr zahlen als Bau und der Unterhalt in Summe über die Lebensdauer kosten.

Wusstest Du übrigens, dass Unternehmen, die Telefonanlagen konzipieren und verleasen ihr Geld vor allem damit verdienen, dass die Kunden den vertraglich vorgesehenen Austauschturnus nicht wahrnehmen und insbesondere die Endgeräte viel länger nutzen als sie eigentlich müssten?

Auch das Geschäftsmodell von Fluggesellschaften, Autoverleihern, ÖPNV-Unternehmen usw. beruht übrigens darauf, dass diejenigen, die für die erbrachte Transportleistung bezahlen, mehr dafür bezahlen, als der Bau bzw. die Anschaffung gekostet hat. Und selbst der ganze Kram, den Du in Geschäften erwerben kannst, ist im Regelfall teurer, als die Summe von Einzel- und Gemeinkosten, die der Hersteller in die Entwicklung, in die Produktion, in den Vertrieb und ins Marketing gesteckt hat.