Abschreibungsrate für Küche im Mietvertrag

Hallo zusammen!

Gegeben sei folgende Situation: Vermietet wird eine Wohnung zu der ein Küche gehört. Die Küche ist den zukünftigen Mietern allerdings zu alt. Der Vermieter macht daher folgendes Angebot: Die alte Küche fliegt raus, die neuen Mieter bauen auf eigene Kosten eine eigene Küche ein, die ihnen der Vermieter bei Auszug abkauft, weil er die Wohnung auch in Zukunft mit Küche vermieten möchte.
Zu diesem Zweck möchte der Mieter bereits im Mietvertrag eine Abschreibung festlegen, die dann den Kaufpreis der Küche bei Auszug der Mieter bestimmt. Der Vermieter setzt diese Abschreibung bei 20% pro Jahr an.

Ist das ein übliches Vorgehen? Was ist von den 20% zu halten und wie berechnen sich diese überhaupt? Heißt das nach 5 Jahren gibt’s die Küche umsonst, oder berechnet sich das „mit Zinseszins“ (also zum Beispiel bei 1.000 Euro Ausgangspreis 1000, 800, 640, 512, …). Was ist von solch einem Angebot zu halten?

Ich wäre für Eure Meinungen dankbar!

Viele Grüße,
alphascorpii

Hallo,

hierfür gibt es einfache Berechnungsformeln und auch ausführlichere.

20% halte ich für überzogen. Generell geht man von 10% Abschreibung pro Jahr und einer Lebensdauer (oder Abschreibungsdauer) von 10 Jahren aus.

Es gibt aber auch andere Ansätze: 1. Ist eine Einbauküche genau für den Raum gemacht und hat bzw. behält schon daraus resultierend einen Gebrauchswert. 2. Hat eine Einbauküche als Möbel auch nach Abschreibung einen Restwert (i.d. Regel, wenn sie gepflegt wird). Es gibt daher Ansätze die 1/7tel oder 15% pro Jahr abschreiben aber immer nur bis zu einem Restwert von 30% des Anschaffungspreises. Dies bei eher höherwertigen Küchen.

Außerdem könnte auch noch - bei höherwertigen Küchen - zwischen den Möbeln und den Einbaugeräten getrennt werden, die oft nach 10 Jahren kaputt oder aber zumindest prinzipiell durchaus austauschenswert sind.

Insgesamt also keine einfach zu beantwortende Frage. Gleichfalls zu berücksichtigen sind natürlich Faktoren jenseits des eigentlichen Geldwertes, wie etwa die Bereitschaft eines VM die Küche, die ihm ja jetzt gehört und die offensichtlich funktioniert, auszutauschen und das Interesse beider Parteien für sich jeweils das Beste zu erwirtschaften.

Anyway: Pauschal 20% finde ich jedoch zu hoch angesetzt.

Gruß
Nita