Abschreibungstabelle

Hallo!
Ich bin auf der Suche nach einer Tabelle, die einen Überblick darüber verschafft wer, was, wie abschreiben darf. Aus steuerrechtlicher Sicht habe ich bereits eine, nur fürs Handelsrecht fehlt mir das Äquivalent…
Bald steht bei mir eine Klausur an und ich verliere so langsam den Überblick über den Stoff. Eine Tabelle würde mir da sehr weiterhelfen. Wenn also jemand eine hat oder weiß wo ich eine finden kann, dann würd ich mich über eine Antwort freuen!
Danke schon mal!
Liebe Grüße,
Carolin

wer, was, wie abschreiben darf.

Planmäßige Abschreibungen Handelsrechtlich:
Abschreiben darf. bzw. muss jeder, der unter die Buchführungspflicht fällt (§ 242 HGB).
Die Höhe der handelsrechtlichen Abschreibungen sind im § 253 HGB geregelt (http://bundesrecht.juris.de/hgb/__253.html). Dort heißt es, dass die AKs über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden müssen. Da gem. § 254 HGB (http://bundesrecht.juris.de/hgb/__254.html) auch steuerrechtliche Abschreibungen in der Handelsbilanz verwendet werden dürfen, bedient man sich bzgl. der Nutzungsdauer üblicherweise den amtlich vorgegebenen AfA-Tabellen (http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/afa/).
Die einkommenssteuerrechtliche Regelung findet sich in §7 Abs. 1 EStG.
Demnach ist nur noch eine lineare Abschreibung erlaubt.
Fazit planmäßige AfA: Handelsbilanz = Steuerbilanz

Außerplanmäßige Abschreibung AV:
Handelsbilanz Kapitalgesellschaften (§ 253 II i.V.m. 279 HGB): Abschreibungspflicht bei dauerhafter Wertminderung; Abschreibungsverbot für vorübergehende Wertminderung
Handelsbilanz nicht Kap.-Gesellschaft (253 II HGB): Pflicht bei dauerhafter Wertminderung, Wahlrecht bei vorübergehender Wertminderung
Steuerbilanz (Maßgeblichkeit nach § 5 I EStG, § 6 I Nr. 1 EStG):
Verbot für vorübergehende Wertminderung, Pflicht für dauerhafte Wertminderung

Außerplanmäßige Abschreibung UV:
Handelsbilanz (253 Abs. 3 HGB): Strenges Niederswertprinzip - Pflicht zur Abschreibung bei vorübergehender und dauerhafter Wertminderung
Steuerbilanz (6 Abs. 1 Nr. 2 EStG): beschränktes NWP - Verbot bei vorübergehender Wertminderung und Pflicht bei dauerhafter Wertminderung.

Ich hoffe, das hilft wenigstens etwas weiter. wenn nicht dann einfach nochmal fragen…

Grüße

Die einkommenssteuerrechtliche Regelung findet sich in §7 Abs.
1 EStG.
Demnach ist nur noch eine lineare Abschreibung erlaubt.

2009 und 2010 auch wieder degressive AfA.

Hallo,

Danke für den Hinweis. Ist irgendwie an mir vorbeigegangen…

Kannst du mir eine gesetzliche Regelung dazu nennen?

Vielen Dank und viele Grüße

Kannst du mir eine gesetzliche Regelung dazu nennen?

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

Irgendwo da steht das drin, aber das suche ich jetzt nicht raus :smile:

ja danke das war schon mal eine große hilfe. leider kann ichs mir im moment einfach nicht merken, abschreibungen, bewertung von allem möglichen kram, seltsame methoden und hundert paragraphen… :frowning: ich werd mich mal weiter durch kämpfen und bei bedarf gerne noch mal auf dieses nette forum zurückgreifen :smile: danke noch mal!

mh, also ich hab hier noch irgendwo stehen das Kapitalgesellschaften bei Finanzanlagen die zum Anlagevermögen gehören auch bei vorrübergehender Wertminderung abschreiben dürfen. Hat da vllt jemand einen Paragraphen zu? Ich finde bisher nichts…Danke!

Handelsrechtliche AfA

mh, also ich hab hier noch irgendwo stehen das
Kapitalgesellschaften bei Finanzanlagen die zum Anlagevermögen
gehören auch bei vorrübergehender Wertminderung abschreiben
dürfen.

=> § 253 HGB, aber da gibt es auch noch das Steuerrecht und da dürfen „außergewöhnliche“ Abschreibungen nur vorgenommen werden, wenn Wertminderung von Dauer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1und 2 EStG)

Viele Grüße
e