Hallo,
Herr A. bewohnt ein Appartement in einer großen Wohnanlage. Er beklagt sich über zu wenig Wärme am Heizkörper in der Nacht, denn er arbeitet vorwiegend nachts. Herr A. möchte die Zimmertemperatur durch Stellung des Thermostats auf höchste Stufe „5“ erhöhen. Der Heizkörper bleibt aber nur lauwarm.
Wie warm ist es denn dann in der Wohnung bzw. dem Zimmer?
Mir ist bekannt, daß die Heizleistung bei milden Außentemeraturen durch den „Außenfühler“ herabgesetzt wird und dadurch der Thermostat am Heizkörper keine Hitze mehr abgibt.
Na jedenfalls nicht mehr soviel.
Nun sollte man wissen, wer hat die Vorschrift bzw. ein Gesetz
erlassen, wonach abends z.B. ab 22.00 Uhr bis morgens die
Heizleistung herabgesenkt werden muß.
Ein solches Gesetz gibt es nicht.
Wer veranlaßt die Absenkung durch den Außenfühler bei ca. 10 Grad und mehr.
Das ist so programmiert. Grob gesagt, wird über die gemessene Außentemperatur die Vorlauftemperatur geregelt.
Die Mindesttemperaturen und Heizzeiten sind nicht gesetzlich definiert, sondern durch Gerichtsurteile „entstanden“. So gelten etwa für´s Wohnzimmer mindestens 21°C, für andere Wohnräume 20°C, für´s Bad 23°C. Als zeiten, zu denen diese Temperatur erreicht werden soll, gilt wohl 6-24Uhr. Es gibt aber auch Urteile, wonach zwischen 23 und 6 Uhr eine Temperatur von 18°C ausreicht. Wenn also nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, dann muss es nachts nicht wärmer werden, egal wie weit man das Ventil aufdreht.
Dann helfen wohl nur eine elektrische Zusatzheizung oder etwas dickere Klamotten.
Grüße