Absenken der Heizleistung

Hallo

Herr A. bewohnt ein Appartement in einer großen Wohnanlage. Er beklagt sich über zu wenig Wärme am Heizkörper in der Nacht, denn er arbeitet vorwiegend nachts. Herr A. möchte die Zimmertemperatur durch Stellung des Thermostats auf höchste Stufe „5“ erhöhen. Der Heizkörper bleibt aber nur lauwarm.

Mir ist bekannt, daß die Heizleistung bei milden Außentemeraturen durch den „Außenfühler“ herabgesetzt wird und dadurch der Thermostat am Heizkörper keine Hitze mehr abgibt.

Nun sollte man wissen, wer hat die Vorschrift bzw. ein Gesetz erlassen, wonach abends z.B. ab 22.00 Uhr bis morgens die Heizleistung herabgesenkt werden muß. Wer veranlaßt die Absenkung  durch den Außenfühler bei ca. 10 Grad und mehr.

Weiß jemand Bescheid.

Grüssle Ursula

Hallo,

Herr A. bewohnt ein Appartement in einer großen Wohnanlage. Er beklagt sich über zu wenig Wärme am Heizkörper in der Nacht, denn er arbeitet vorwiegend nachts. Herr A. möchte die Zimmertemperatur durch Stellung des Thermostats auf höchste Stufe „5“ erhöhen. Der Heizkörper bleibt aber nur lauwarm.

Wie warm ist es denn dann in der Wohnung bzw. dem Zimmer?

Mir ist bekannt, daß die Heizleistung bei milden Außentemeraturen durch den „Außenfühler“ herabgesetzt wird und dadurch der Thermostat am Heizkörper keine Hitze mehr abgibt.

Na jedenfalls nicht mehr soviel.

Nun sollte man wissen, wer hat die Vorschrift bzw. ein Gesetz
erlassen, wonach abends z.B. ab 22.00 Uhr bis morgens die
Heizleistung herabgesenkt werden muß.

Ein solches Gesetz gibt es nicht.

Wer veranlaßt die Absenkung  durch den Außenfühler bei ca. 10 Grad und mehr.

Das ist so programmiert. Grob gesagt, wird über die gemessene Außentemperatur die Vorlauftemperatur geregelt.
Die Mindesttemperaturen und Heizzeiten sind nicht gesetzlich definiert, sondern durch Gerichtsurteile „entstanden“. So gelten etwa für´s Wohnzimmer mindestens 21°C, für andere Wohnräume 20°C, für´s Bad 23°C. Als zeiten, zu denen diese Temperatur erreicht werden soll, gilt wohl 6-24Uhr. Es gibt aber auch Urteile, wonach zwischen 23 und 6 Uhr eine Temperatur von 18°C ausreicht. Wenn also nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, dann muss es nachts nicht wärmer werden, egal wie weit man das Ventil aufdreht.
Dann helfen wohl nur eine elektrische Zusatzheizung oder etwas dickere Klamotten.

Grüße

Die Nachtabsenkung der Heizungsanlage gehört in Zeiten von großgeschriebenen Energieeinspargeboten zur üblichen Heizungs-Standardprogrammierung. Der Vermieter muss zwar zu üblichen Tageszeiten das Erreichen bestimmter Wohnkomfort-Temperaturen ermöglichen (exakte Angaben variieren je nach Richter) - aber dazu auch bei der Entstehung von Betriebskosten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten (dies ist sogar gesetzlich geregelt).
http://www.energieverbraucher.de/de/Wirtschaftlichke…

Wenn die Zentralheizung die ganze Nacht oder den ganzen Sommer normal durchlaufen würde (also jederzeit Heizwärme zur Abnahme bereitstellen würde), dann würden die Heizkosten für’s ganze Haus (=alle Mieter) stark ansteigen. Deswegen könnte ein Vermieter die Justiz/Rechtsprechung, alle anderen Mieter und zugleich auch Dich also nur dann zufriedenstellen, wenn er hexen könnte :wink:

Wer zu unüblichen Zeiten Wohlfühltemperaturen erreichen möchte, der kann das nur, wenn er selber „Herrscher“ über seine eigene Heizungsanlage ist - z.B. als Mieter mit einer eigenen Elektrozusatzheizung (das würde für solche Sonderfälle sogar die sparsamere Variante) oder darauf achten nur eine Wohnung mit eigener Gas-Etagenheizung anmieten (dann kann man Energie=Geld verprassen wie man will).

Hallo,
vielen Dank an Rudi und ElBuffo für die Ausführungen.
Ich werde es an Herrn A. weiterleiten und hoffe auf sein Verständnis.

Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Grüssle Ursula