Absetzbare Vorkosten im Jahr der Betriebseröffnung

Hallo

ein Steuerpflichtiger meldet ein kleines Gewerbe (EDV. und Bürodienstleistungen) im Dezember 2005 an. Für vorbereitende Tätigkeiten hatte er von Januar - November 2005 bereits Kosten für Arbeitszimmer, PKW und Bewirtung. Kann er diese Kosten als Vorkosten in diesem Jahr steuerlich ansetzen?

Danke & viele Grüße
Daniel

Hallo

Hallo

ein Steuerpflichtiger meldet ein kleines Gewerbe (EDV. und
Bürodienstleistungen) im Dezember 2005 an. Für vorbereitende
Tätigkeiten hatte er von Januar - November 2005 bereits Kosten
für Arbeitszimmer, PKW und Bewirtung. Kann er diese Kosten als
Vorkosten in diesem Jahr steuerlich ansetzen?

6 Monate vor Gründung angefallene Kosten können abgesetzt werden, so jedenfalls mein Kenntnisstand

Danke & viele Grüße
Daniel

LG
Mikesch

Servus,

Betriebsausgaben bzw. Aufwendungen ist alles, was wirtschaftlich in Zusammenhang mit dem Gewerbe steht, es gibt keinen Zeitraum, der das begrenzen würde, sondern nur die wirtschaftliche Veranlassung ist entscheidend.

Die Anmeldung des Gewerbes löst steuerlich überhaupt nichts aus: Wenn ich seit zehn Jahren ein Gewerbe betreibe und jetzt dran denke, es anzumelden, sind deswegen nicht neuneinhalb Jahre Betriebsausgaben futsch.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für diese Info. Wenn das FA die Belege der Vorkosten einfordert möchte es ja sicherlich den ‚wirtschaftlichen Zusammenhang‘ dargestellt haben. Gibt es hierbei vielleicht irgendwelche Rechtsquellen (Est-Richtlinien, Urteile, Kommentare etc.) auf die man sich stützen könnte?
LG - Daniel

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Vielen Dank für diese Info. Wenn das FA die Belege der
Vorkosten einfordert …

Das FA bekommt bei einem Gewerbe nur eine Gewinnermittlung.
Die Belege werden nur bei einer eventuellen Betreibsprüfung besichtigt.

… möchte es ja sicherlich den
‚wirtschaftlichen Zusammenhang‘ dargestellt haben. Gibt es
hierbei vielleicht irgendwelche Rechtsquellen
(Est-Richtlinien, Urteile, Kommentare etc.) auf die man sich
stützen könnte?

Wozu Rechtsquellen? Entweder die bezahlten Waren/Dienstleistungen werden für das Gewerbe verwendet oder nicht.
Auch bei Fahrt-km ist in der Regel klar, wofür sie stattfanen.

Dann bleiben noch ein paar Ausgaben übrig, die für privat und geschäftlich sind. Hier mussman realistisch(!) schätzen, oder den gewerblichen Anteil durch Aufschreiben ermitteln.

Gruß JoKu