Ich muss heuer erstmals das Arbeitszimmer in einer neu erworbenen Eigentumswohnung in der Einkommensteuererkl. absetzen. Die Kosten für Grund und Boden sind ja nicht berücksichtigungsfähig; muss ich diesen Abzug auch prozentual für die sonstigen Beschaffungskosten (z.B. Notarskosten, Grunderwerbssteuer, …) übernehmen?
Wie richtig aufgeführt müssen die Anschaffungskosten für die Eigentumswohnung + Gemeinschaftsflächen/-eigentum für die Berechnung der Abschreibung (AfA) prozentual aufgeteilt werden in Gebäudekosten und (nicht absetzbare) Grundstückskosten.
Diese Aufteilung betrifft ALLE Kosten, die nicht eindeutig und ausschließlich dem Gebäude zugeordenet werden können, wie z.B. Notarskosten, Grunderwerbssteuer.
Wenn für das Arbeitszimmer die ausschließliche Verwendung einer Fremdfinanzierung nachgewiesen werden kann, dann können diese Einmal-Kosten und die darauf fallenden laufenden Kosten voll angesetzt werden.
Z.B. nur zum Wohnen hätte mir eine 2-Zimmer Wohnung mit xx Quadratmeter gereicht, aber wegen dem zwingend erforderlichen Arbeitszimmer musste ich eine Eigentumswohnung mit 3 Zimmern (entsprechend yy Quadratmnter mehr) nehmen und die Mehrkosten fremdfinanzieren.
Achtung:
Die steuerlich absetzbaren Kosten für ein Arbeitszimmer beschränken sich nicht auf die flächenanteilige Abschreibung der Gebäude-Anschaffungskosten.
„Betriebskosten“, die nicht eindeutig, direkt und ausschließlich dem Arbeitszimmer zugeordenet werden können, wie z.B. Heizung, Versicherungen, Reinigung, Unterhalt, usw. sind flächenanteilig (Gesamtfläche zu Fläche Arbeitszimmer) aufzuteilen.
Alle „Kosten“ IM Arbeitszimmer entweder als sofort absetzbare Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder bei teureren Anschaffungen über die Jahre der gewöhnlichen Nutzbarkeit abschreiben (AfA).