Absetzbarkeit bei Fremdvermietung

Hallo,

Meine Frau und ich ueberlegen den Erwerb eines aelteren Hauses, in dem 2 1/2 Wohnungen sind. Davon moechte wir zunaechst nur eine Wohnung selber
bewohnen und den Rest vermieten.

Ich bin nicht gut informiert, deshalb zunaechst die Anfaengerfrage:
Ist es (noch) moeglich bei dem Erwerb einer Immobilie die teilweise fremdvermietet wird, die Kosten fuer den Erwerb steuerlich geltend zu
machen ?

Wie wuerde denn dann der Berechnungsschluessel aussehen, wieviel von
dem Haus fremdvermietet ist ? Geht es da nur nach Quadratmetern.
Oder spielen auch Dinge wie z.B. Anzahl der Wohnungen oder Wert des
Grundstueckes eine große Rolle ?

Vielen Dank nochmals fuer kompetente Antworten
Gruß
Udo

Hallo,

Ist es (noch) moeglich bei dem Erwerb einer Immobilie die
teilweise fremdvermietet wird, die Kosten fuer den Erwerb
steuerlich geltend zu
machen ?

ja, soweit auf den fremdvermieteten Teil entfallend
schau mal unter
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/verm/einnah…
http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/
dort „Steuern“, dann „Steuerratgeber“, dann „Das Finanzamt und der Bauherr“
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1591168_N968…

Wie wuerde denn dann der Berechnungsschluessel aussehen,
wieviel von
dem Haus fremdvermietet ist ? Geht es da nur nach
Quadratmetern.

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung könen abgezogen werden, soweit sie auf den vermieteten Teil entfallen. Dabei prüft das Finanzamt zunächst, ob es Kosten direkt dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil (kein Abzug) oder dem vermieteten Teil (Vollabzug) zurechnen kann. Kosten, die auf das gesamte Gebäude entfallen (z.B. Grundsteuer, Versicherungen, Dachreparatur) sind nach dem Nutzflächenverhältnis aufzuteilen.

Oder spielen auch Dinge wie z.B. Anzahl der Wohnungen oder
Wert des
Grundstueckes eine große Rolle ?

nee

Viele Grüße
C.