Absetzbarkeit der Umzugskosten bei Gehbehinderung

Hallo Forum,

Seit zwei Jahren ist Frau B außergewöhnlich gehbehindert, davor war sie „nur“ gehbehindert, nach einer Operation eines Tumors im Halsmark konnte sie sich kaum noch bewegen und musste von Grund auf alles neu erlernen(gehen, eysen, schreiben etc.).
Inzwischen kommt sie innerhalb der Wohnung wieder selbst zurecht und wagt erste Schritte allein nach draußen, allerdings ist die Treppe eine große Hürde, die allein selten zu bewältigen ist (Tagesformabhängig). Zurzeit wohnt sie mit Ihrem Ehemann in einer Wohnung im 1. OG und es wurde nach langer Suche nun endlich eine geeignete Wohnung gefunden.

Ist es ausreichend, wenn ein Hausarzt (Allgemeinarzt) die Notwendigkeit des Umzugs attestiert, damit die Kosten des Umzugs als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden können?

Vielen Dank und viele Grüße

Der Behindertenausweis mit 100 v.H. M.d.E. und Merkmal a.G. müsste schon ausreichen.
Einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts anrufen.
Sind nette Menschen!