Absetzbarkeit des Unterhaltes bei Unverheirateten

Hallo Zusammen,
ich bin seit nunmehr fast 3 Jahren Vater eines kleinen Sohnes. Mit der Mutter habe ich nie zusammengelebt und werde es wohl auch nie tun.
Ich zahle seit der Geburt Unterhalt für das Kind und die Mutter. Soweit ist das auch alles ok denke ich.
Nun hatte ich versucht den Unterhalt an die Mutter, steuerlich geltend zu machen.
Im Bescheid wurde mir erläutert, dass das nicht möglich sei.
Ist das so richtig? Gilt das nur bei getrennt lebenden / geschiedenen Ehepartnern?

Gruß
Thoams

Hallo Titus100,

für Unterhaltsleistungen an die Mutter sieht das - bezügl. der steuerlichen Abziehbarkeit - nicht gut aus. Gesetzlich bist Du dazu, soweit ich weiß, nicht verpflichtet.

Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten für die steuerliche Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen: Einmal als Sonderausgabe zum anderen als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“.

Lies im Einkommensteuergesetz (EStG) nach. Auf der homepage des BMF zum Beispiel

Bei den Sonderausgaben ist die klare Regelung gemäß

§ 10 Einkommensteuergesetz für 2010 wie folgt:
Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen …

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Max ca. 13. 000 Euro pro Jahr

Voraussetzung hier also: „Ehegatte“

Für die außergewöhnlichen Belastungen gilt gem.
§ 33 Einkommensteuergesetz für 2010:

Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung),so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt,dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung gem. Absatz 3 übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen, (den Aufwendungen) aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. …

Voraussetzung hier also: „Zwangsläufigkeit“

Außerdem gibt es gemäß § 33a EStG noch folgende Möglichkeit:

… dass Unterhaltszahlungen an eine Person, für die die Unterhaltspflicht nicht gesetzlich besteht, dennoch als außergewöhnl. Belastung abgezogen werden können, wenn bei ihr (hier der Mutter Deines Kindes) zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf Deine Unterhaltsleistungen gekürzt werden. Maximalbetrag pro Jahr (Stand 2010) hier 8.004 Euro.

Das ist m.E. die einzige Mögl. die für den vorliegenden Fall evtl. zum Tragen kommen könnte.

Wenn die Mutter Deines Kindes also wegen Deines Unterhaltes gekürzte Sozialleistungen erhält, könnten die Zahlungen bei Dir steuerlich abziehbar sein.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen?!

Ach so, Du musst beim Finanzamt vorsorglich Einspruch wegen der Nichtanerkennung einlegen. (Lies dazu auch das Kleingedruckte im Bescheid) Du hast einen Monat nach Bekanntgabe Zeit dazu. Du musst den Einspruch dabei noch nicht begründen, es reicht ein formloses Schreiben: "Hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid vom … für das Jahr … unter der Steuernummer: …/…/… Einspruch ein… "

Wenn der Bescheid nämlich bestandskräftig wird, ist die Sache gänzlich aussichtslos.

VG katerine

Hallo

grundsätzlich kannst du den Unterhalt (Außergewöhnliche Belastung) an die KM absetzen, es gibt aber wie immer Hindernisse.

Die wichtigste Voruassetzung ist ihre Zustimmung, dazu brauchst du eine Vollmacht.

Steuerlich muss sie diesen Unterhalt in ihrer Erklärung angeben. Je nach Situation kann es sich für sie lohnen aber manchmal auch nicht.

Wie du siehst nicht so einfach. Wenn sie sich weigert mussest du sie verklagen. Mal wieder ein gutes Beispiel für die Einseitigkeit im Unterhlatsrecht.

Gruss

Unterhalt für das Kind ist steuerlich absetzbar

Du kannst es über den Kinderfreibetrag absetzen. In deiner Lohnsteuerkarte muss dafür 0,5 eingetragen sein.
Gruß,
Andi

Hallo Thomas,

Unterhalt ist nicht von der Steuer Absetzbar.
Warum bezahlst du Unterhalt für für die Mutter? Die müsste für Ihren Unterhalt selbst sorgen, du bist nur Unterhaltspflichtig deinen Sohn gegenüber.
Gruß
Thomas

Hallo,
der Unterhalt ist absetzbar, aber nur für die Mutter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Danach muss die Mutter wieder selber für hren Lebensunterhalt sorgen.
http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=19&softCac…

Eine kleine Hilfe!

Gruss
Agnes

Ich danke für die zahlreichen Antworten.
Nach Rücksprache mit dem FA sagte man mir, dass eine Absetzung als Sonderausgaben nicht möglich ist.
Was außergewöhnliche Belastungen angeht, müsste es geprüft werden.
Ich danke für die Unterstützung und hoffe auch mal weiterhelfen zu können.

Gruß

man muss es auf jeden Fall irgendwo mit absetzen können, nur wenn die Bürokraten was nicht wollen, dann macht man nichts.
Normal muss sowas wirklich mal vor ein Gericht und öffentlich gemacht werden, denn die machen was sie wollen.
Ich habe ein Haus geerbt und dumm wie ich war meinem EX- Mann eine Bankvollmacht gegeben. Jedenfalls ist die Ehe nach 24 Jahren geschieden worden. 120000 Euro Schulden stehen jetzt auf dem Haus. EX wurde nach 5 Jahren Gerichtskampf zur Hälfte ( was normal selbstverständlich ist. Ich habe nicht mal die die Schulden gemacht, aber mir war schon klar, dass es Ehebedingte Schulden sind, auch wenn ich nur als zweiter drin stand und ich die Hällfte bekommen werde. Na ja, nach dem Gerichtskampf (der einiges kostete) ist dann mein EX zur Zahlung der Hälft verurteilt worden. Drei Monaze später ist er in Privatinsolvenz gegangen. Mein jetziger Mann und ich bezahlen seine Schulden jetzt mit, sonst nehmen die uns das Haus weg. Wir mussten noch einmal wieder 800 Euro für die Berechnung bei einem Anwalt zahlen, der diese Schulden dann dem Insolvenzgericht mitteilen musste. Mein neuer Mann bezahlt also die Schulden für einem ihm fremde Person, es wird nicht mal beim Finanzamt anerkannt, obwohl man uns 5 Mal sagte das wird anerkannt, da hat meine Kollegin sich vertan. Selbst unser Anwalt der die Steuern extra daswegen gemacht hatte sagte zu uns, das wird anerkannt und hat uns eine gute Summe genannt, die wir erstattet bekommen würden. Wir bekamen 850 Euro wieder, der Anwalt nahm 820 Euro, aber wir haben nichts wieder bekommen von dem was uns gesagt wurde.
Ich hatte in meiner Verzweiflung dann mal dieses als Frage veröffentlicht, bin aber schon am nächstem Tag nicht mehr auf diese Seite gegangen, weil ich so massiv angegriffen wurde. Was mir einfiel, warum der Steuerzahler für meine Schulden aufkommen sollte, u.v.m.! Ich kann nur jedem hoffen, dass er niemals in einer solchen Situation kommen wird.
Es ist mein Elternhaus und ich hänge sehr daran, aber 10 Jahre nicht schlafen können … ich glaube nochmal würde ich genau so handeln wie man es uns geraten hat. Auch ins Insolvens, nie mehr arbeiten und es sich gut gehen lassen. Ich hoffe einfach nur, diese Zeit ist bald vorbei.
Ich wünsche Ihnen das Beste, aber um jeden Preis sich da anzulegen… nein, dass bitte nicht.
Schönen Sonntag noch
Gruss
Agnes

hallo,
leider kenne ich mich in dem fall überhaupt nicht aus!
ich wünsch dir alles gute

Sorry ich weiß nur das man den Ehegatten Unterhalt steuerlich absetzten kann

Hallo, es ist leider richtig das man das so genannte Realsplitting nur bei geschiedenen Eltern ansetzen. Die andere Möglichkeit ist, man weist die Bedürftigkeit der Mutter nach, dafür reicht leider nicht nur das Urteil.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Hallo,

das ist mehr eine Steuerfrage als Unterhaltsfrage. Bitte aus diesem Rechtsbereich einen „Spezialisten“ suchen.

Gruß

hallo,
sorry,war im urlaub
unterhalt kann man nicht absetzen…geschieden oder getrennt…auch der unterhalt für kinder nicht

lisa