Guten Morgen,
ich hätte da mal eine rein theoretische Frage: Mal angenommen jemand ist zugleich berufstätig und Student. Das Finanzamt erkennt die üblichen Aufwendungen für das Studium (Bücher, Semestergebühren etc.) auch regelmäßig bei der Steuererklräung an.
Diese Person legt sich nun für das Studium einen Laptop zu (weiterer PC vorhanden). Inwieweit bestünde für diese Person die Möglichkeit den Laptop von der Steuer abzusetzen als Aufwand für außerberufliche Weiterbildung? Was müßte dazu nachgewiesen werden bzw. welche Nachweise könnte das FA verlangen?
Wie wäre es, wenn diese Person außerdem eine DSL-flat hat? Es dürfte bekannt sein, dass das Medium Internet heutzutage für Recherchen im Rahmen eines Studiums, insbesondere bei der Diplomarbeit, eine große Rolle spielt. Bestünde hier die Möglichkeit die flat bzw. einen Teil als Aufwand in die Steuererklärung einzubringen?
Vielen Dank,
Claus