Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Name und Anschrift des Handwerkers, Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und die Bestätigung mit Unterschrift, dass er das Geld erhalten hat.
Hallo, danke für die schnelle Antwort! Habe leider noch 2 ergänzende Fragen: Hat ein etwaiger polnischer Firmensitz Einfluss und muss die polnische MwSt ausgewiesen werden? :
Name und Anschrift des Handwerkers, Beschreibung der
ausgeführten Arbeiten und die Bestätigung mit Unterschrift,
dass er das Geld erhalten hat.
Hallo,
die Handwerkerleistung an einem Gebäude wird in Deutschland ausgeführt. Der polnische Handwerker hat daher in seiner Rechnung deutsche Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Wenn Du jedoch Unternehmer bist, so tritt die umgekehrte Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG in Kraft, d.h. Du musst die Steuer anstelle des polnischen Unternehmers abführen.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Hallo,
Genaue Angaben über Rechnungen von ausländischen Arbeitern kann ich ihnen leider nicht machen.Auch aus dem Grunde,da jedes Land eine andere Mehrwertsteuer hat.
Aber einen Tip für die Zukunft: Nie eine Rechnung in bar bezahlen(entweder Scheck oder Überweisungen).Sie müssen das dem Finanzamt vorweisen können. Barzahlungen sind nicht glaubwürdig.
In diesem Fall werden Sie nur die Materialkosten absetzen können.
Gruß
monika61
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen
Barzahlung stinkt !!!
nehmen Sie künftig Deutsche Handwerker, dann bekommen Sie eine Rechnung auf der alles so aufgeführt wurde wie es vom FA verlangt wird.
Barzahlungen werden vom FA nicht anerkannt!! hat sicher seinen guten Grund
mfg. maluzo
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Hallo,
die Rechnung muss die Leistung beschreiben, Datum, Name des Handwerkers, UStID NR oder Steuernummer des pol. Handwerkers und Datum der Rechnung, fortlaufende Rechnungsnr.
Hallo
Leider kann ich dir da nichts drüber sagen
Sorry LG Mausi123
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers
enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung bei den
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kann? Es
wurde bar bezahlt. Das Material habe ich gekauft. Vielen Dank
Hallo Jeannie48,
leider habe ich hier keine praktischen Erfahrungen.
Einfach beim FA anrufen.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
sie sollte den Auftraggeber, das Leistungsdatum, das Rechnungsdatum, den Rechnungsbetrag, den Rechnungsort und die Umsatzsteuer enthalten. Eigentlich so, wie eine deutsche Rechnung auch aussehen sollte.
Gruß