Absetzbarkeit Fahrtkosten mit Änd. Erstwohnsitz

Hallo zusammen,

bei meine Frage handelt es sich um die Absetzbarkeit von regelmäßigen Heimfahrten.
Ein Student kommt beispielsweise aus Hessen und führt sein Masterstudium in Leipzig fort. Die Kosten für sein Studium plant er vorzutragen bis er wieder arbeiten wird.
Die Stadt Leipzig hat ein Interesse daran, dass die Bürger ihren Erstwohnsitz in Leipzig melden und würde ansonsten eine Zweitwohnsteuer erheben, wenn der Erstwohnsitz in Hessen belassen werden würde.
In Hessen wohne der Student zwar im Haus seiner Eltern, aber er hat dort eine eigene Wohnung mit eigenem Hausstand (doppelte Haushaltsfürhung wird von FA anerkannt).
Um die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen, würde er gerne den Erstwohnsitz für Leipzig melden. Aber könnte er dann noch seine Zug-, Bus- und Autofahrten von Leipzig nach Hessen auch absetzen, obwohl er seinen Erstwohnsitz in Leipzig meldet? Oder hat das steuerrechtlich nichts damit zu tun, wo der Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz gemeldet ist?

Vielen Dank schonmal!!