Absetzbarkeit Handwerkskosten bei unterschiedlicher Rechnungs-/Lieferanschrift?

Hallo zusammen, folgendes Beispiel:

Person A benötigt eine Küche. Auftrag und Finanzierung laufen aus formellen Gründen (z.B. Finanzierung, Bonität nach Außenansicht nicht gegeben…) über ein Familienmitglied, Person B. Person A überweist den entsprechenden Betrag monatlich an Person B, bezahlt also durchaus die Küche. Person A möchte nun die Montagekosten der Küche steuerlich absetzen. Ein entsprechender Nachweis der Montagekosten ist vorhanden, jedoch (korrekterweise) mit Rechnungsanschrift Person B. Der Montageort bei Person A ist auf dem Nachweis ebenfalls vermerkt.

Wie könnte nun Person A die Montagekosten absetzen? Gibt es dafür ein konkretes Vorgehen oder müsste Person A die Steuererklärung um ein erklärendes Schreiben ergänzen und einfach hoffen, dass dieses akzeptiert wird?

Wie könnte nun Person A die Montagekosten absetzen? Gibt es
dafür ein konkretes Vorgehen oder müsste Person A die
Steuererklärung um ein erklärendes Schreiben ergänzen und
einfach hoffen, dass dieses akzeptiert wird?

Es geht einfacher. Person B erklärt die Montagekosten in seiner Steuererklärung, als Handwerkerrechnung und bekommt davon 20 % vom FA erstattet. Diese reicht er an A weiter. Fertig ist die Laube.

Hallo, wenn Person A keine Bonität hat, hat er sicherlich ein so geringes Einkommen, dass er keine Steuern zahlen muß und demzufolge auch keine Steuererstattung bekommt. Person B kann dagegen die Handwerkerrechnung als „haushaltnahe Dienstleistung“ absetzen und bekommt davon 20% zurück. Ganz einfach.

die Antworten sind falsch: man kann nur Ausgaben für die eigene Wohnung absetzen, nicht die von A! Und A kann sie auch nicht absetzen, da Rechnung nicht auf seinen Namen und Zahung nicht von ihm.

Lia

die Antworten sind falsch: man kann nur Ausgaben für die
eigene Wohnung absetzen, nicht die von A!

Geht aus der Rechnung hervor, wo die Arbeiten ausgeführt wurden ?