Absetzbarkeit nicht erstatteter Arztrechnungen / PKV

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer ist in der PKV versichert. Die absetzbaren Kosten werden jedes Jahr geltend gemacht. Reicht der AN in einem Jahr keine Belege bei seiner PKV ein, erhält er eine Rückerstattung von seiner PKV, die wiederum von den absetzbaren Kosten abgezogen werden muss.
Kann der Arbeitnehmer Arztrechnungen, die die PKV in diesem Jahr nicht erstattet hat (weil nicht eingereicht) ebenfalls absetzen?
Beispiel:
Im Jahr X bezahlt der AN 3000€ absetzbare PKV-Beiträge und bekäme eine Rückerstattung von 300 €, wenn er keine Belege einreicht. Im Verlaufe des Jahres geht er zwei mal zum Arzt und bezahlt Rechnungen in Höhe von insgesamt 220€, die er nicht einreicht, um die Rückerstattung zu erhalten.
Können diese 220,- zusätzlich zu den 3000-300=2700 EUR auch abgesetzt werden?

Servus,

wenn diese Aufwendungen zwangsläufig entstünden, wären es außergewöhnliche Belastungen (die in der im Beispiel genannten Größenordnung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wegen der Höhe der zumutbaren Belastung ohnehin ohne Auswirkung blieben).

Weil der Verzicht auf die Erstattung durch die PKV aber freiwillig ist, scheidet Zwangsläufigkeit aus.

Schlöne Grüße

MM