Absetzbarkeit PKV

Hallo Experten,

was ist bei der PKV absetzbar?

a.) in 2010 gezahlte Beiträge
b.) in 2010 gezahlte Beiträge minus Rückerstattung aus 2009
c.) in 2010 gezahlte Beiträge minus Rückerstattung aus 2009 plus Kosten aus 2010
d.) ???

Danke und Gruß,
Joshi

b) ist richtig.

b) ist richtig.

Die Rückerstattung gibt es doch nur, wenn der Versicherte keine Kosten (die er aber hatte) bei der PKV einreicht.
Klingt nicht sehr gerecht.

Vielen Dank und Gruß,
Joshi

Die Rückerstattung gibt es doch nur, wenn der Versicherte
keine Kosten (die er aber hatte) bei der PKV einreicht.
Klingt nicht sehr gerecht.

Was ist daran ungerecht. Ich kann doch nur Beiträge absetzen, die ich bezahlt habe.

Krankheitskosten kann man auch in gewissen Grenze absetzen, allerdings nicht als Vorsorgeaufwendungen.

Die Rückerstattung gibt es doch nur, wenn der Versicherte
keine Kosten (die er aber hatte) bei der PKV einreicht.
Klingt nicht sehr gerecht.

Was ist daran ungerecht. Ich kann doch nur Beiträge absetzen, die ich bezahlt habe.

An der Stelle möchte ich nur der Vollständigkeit halber anfügen, dass u.a. nicht der komplette Beitrag abgesetzt werden kann. Kommt nur in absoluten Ausnahmen vor, aber gelegentlich vergessen es einzelne Versicherungsverkäufer dies so zu kommunizieren.
Irgendein Gehirn hat sich die Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes einfallen lassen. Dort ist beschrieben, was vom Beitrag abgesetzt werden kann.

Grüße