Absetzbarkeit Sanierungskosten, vermietetes ZFH

Hallo zusammen.

Dass Kosten für die Sanierung von Wohneigentum ansetzbar sind ist mir bewusst. Wie sieht es jedoch aus wenn Wohneigentum komplett vermietet wird?

Meine Frage bezieht sich auf ein in den Jahren 2000 - 2007 komplett saniertes Zweifamilienwohnhaus. Eine Wohnung wurde bereits im November 2007 vermietet. Die andere Wohnung bis 03/2008 vom Eigentümer selbst bewohnt und dann ab 04/2008 auch vermietet.
Sind also die gesamten Sanierungskosten von 2000 - 2007 geltend zu machen oder aber nur die Kosten aus dem Jahr 2008?

Hallo,
Kosten, die für fremdgenutztes Wohneigentum entstehen, sind voll absetzbar - inkl. Kreditzinsen.
Alle Rechnungen etc. sollten meiner Meinung nach möglichst so gestaltet sein, dass das deutlich hervorgeht, für welche Immobilie/Teil der Immobilie sich das handelt (sollte jetzt nicht überraschen). Ansonsten kann man über %uale Anteile (z.B. qm) versuchen, das aufzudröseln (wenn die Steuer die Aufteilung dann so akzeptiert).
Bei Sanierung einer fremdgenutzten Immobilie kann es einen Unterschiede geben, wie diese abgeschrieben werden. Wenn ich ein Sanierungsobjekt kaufe, dann ist eine anschließende Sanierung so wie die Anschaffungskosten abzuscheiben - hier geht es nicht um das „ob“, sondern um das „wie schnell“.
Grüße
Michael