Hätte mal folgende Frage: Wie sieht es eigentlich steuerlich aus hinsichtlich Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben? Mal Fall angenommen, Ehepaar bezieht Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, er 1.000 mtl., sie 500 € mtl. Meines Wissens zahlt die Rentenversicherung 7,3 % zur Krankenversicherung, gleicher Betrag wird von der Rente abgezogen (Eigenanteil an der Krankenversicherung), die Pflegeversicherung von 2,35 % bzw. 2,6 % bei Kinderlosen muss der Rentenbezieher selbst aufbringen.
Er bekommt also 1.000 € abzüglich 73 € KV, abzgl. 23,50 € PV = 903,50 €, sie die Hälfte davon. Zusammen ist der Eigenanteil an KV und PV jährlich also 1.737 € - (73 € + 23,50 €) x 12 x 1,5. Kann dieser Betrag voll steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden? Gibt es Höchstbeträge und gelten die auch, wenn z. B. bei freiwillig gesetzlichen Krankenversicherten auch auf sonstige Einnahmen wie Miet- oder Zinseinnahmen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen ist?
Vielen Dank im voraus für die Bemühungen.
Robert