Absetzbarkeit Sonderausgaben bei Rentnern

Hätte mal folgende Frage: Wie sieht es eigentlich steuerlich aus hinsichtlich Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben? Mal Fall angenommen, Ehepaar bezieht Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, er 1.000 mtl., sie 500 € mtl. Meines Wissens zahlt die Rentenversicherung 7,3 % zur Krankenversicherung, gleicher Betrag wird von der Rente abgezogen (Eigenanteil an der Krankenversicherung), die Pflegeversicherung von 2,35 % bzw. 2,6 % bei Kinderlosen muss der Rentenbezieher selbst aufbringen.

Er bekommt also 1.000 € abzüglich 73 € KV, abzgl. 23,50 € PV = 903,50 €, sie die Hälfte davon. Zusammen ist der Eigenanteil an KV und PV jährlich also 1.737 € - (73 € + 23,50 €) x 12 x 1,5. Kann dieser Betrag voll steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden? Gibt es Höchstbeträge und gelten die auch, wenn z. B. bei freiwillig gesetzlichen Krankenversicherten auch auf sonstige Einnahmen wie Miet- oder Zinseinnahmen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen ist?

Vielen Dank im voraus für die Bemühungen.

Robert

Hallo Robert,

morgen kannst du bei Aldi die CD Steuer 2015 kaufen.
Kostet so um die fünf Euro. Und, ich kann dir aus eigener Erfahrung ( im dritten Jahr) mit dem Finanzamt, schreiben: Mit diesem Programm + ca, zwei bis drei Stunden intensiver Arbeit damit werden deine Fragen beantwortet und du bekommst sogar noch Geld vom Finanzamt zurück.
Viel Erfolg

Mfg kheinz

Das ist ja prima. Warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen?

Ich musste leider für das Jahr 2014 stolze 8.000,00 Euro nachzahlen und die Einkommensteuervorauszahlungen wurden um dieselbe Summe erhöht. Das ganze Geld ging im Dezember weg, und die Umsatzsteuer noch dazu. Da waren 20 Riesen auf einmal weg. Sowas stört natürlich den normalen Tagesablauf.

Jetzt habe ich anhand meiner Zahlen ausgerechnet, dass ich trotz der erhöhten Vorauszahlung im kommenden Jahr wieder heftig nachzahlen muss. Das ärgert mich natürlich.

Wo kann ich denn die CD erwerben? Ich würde gut zahlen, sogar 7 statt 5 Euro.

Und nur so für mich zum Verständnis:
Welches Geld bekommt ein Rentner, der keine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer geleistet hat, zurück?

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Hallo Robert,

Sonderausgaben sind selbstverständlich bei Rentnern ebenso abzugsfähig wie bei jedem anderen Menschen, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Die Zahlen hab ich aber nicht durchkalkuliert, dazu bin ich zu faul und dafür gibt es genug Rechner im Internet.

Mir stellt sich allerdings die Frage, was du mit der Schilderung bezweckst. So aus dem Groben heraus entsteht doch ohnehin keine Einkommensteuer bei euch. Was sollen denn da Sonderausgaben bewirken?

Gibt es eventuell weitere Einkünfte, die hier nicht gelistet sind?

Vielleicht ist das ja der Schlüssel zur Antwort.

Tu dir den Gefallen und schildere den (selbstverständlich fiktiven!) Fall ausführlich. Dann kann man auch zielsicher antworten - selbstverständlich ebenso fiktiv. Denn hier dürfen nicht mal Steuerberater steuerberaten, so will es der Hausherr. Und Steuerberaterantworten hast du sicher, versprochen.

Im gegebenen Fall gibt es unter Garantie keine „Steuer zurück“.

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Hallo,

OK, erweitern wir den Beispielfall insofern, als dass neben den Altersrenten noch folgende Einnahmen erzielt werden: Mieteinnahmen (nach Abzug der absetzbaren Ausgaben) 12.000 € jährlich und Zinseinnahmen (nach Abzug des Sparerfreibetrages) 8.000 € jährlich. Und wir nehmen weiter an, dass diese Beträge „verbeitragt“ werden müssen, so ist das meines Wissens bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten. Also wären auf insgesamt 20.000 € 14,6 % Kranken- und 2,35 % Pflegeversicherung zu zahlen sein, das sind dann zusätzlich 3.390 € jährlich. 1.737 € sind jährlich zu zahlen aus den Altersrenten, dann sind wir zusammen bei 5.127 € jährlich.

Ich dachte, es erfahre etwas allgemein über den Sonderausgabenabzug, wie z. B. … % der Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung, höchstens … €. Hab zwar im Internet gestöbert, aber leider nichts oder nur veraltetes dazu gefunden.

Robert

Hallo,

ja, die Rechnung ist korrekt.

Bei freiwillig in der GKV Versicherten gibt es für die KV-Beiträge in der Steuererklärung keine Höchstbeträge.

Die meisten Krankenkassen berechnen auch Zusatzbeiträge. Auch diese Werte können in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden.

Gruß
RHW

Hallo,

OK, danke für die Antwort, hat mir weiter geholfen :grinning:. Die Ausführungen in den links sehe ich mir noch an.

Robert

Gern geschehen!

Hmmm,

angesichts der Tatsache, dass erhöhte Einkommensteuer in der Regel nicht vom Storch gebracht wird, sondern auf Grund anderer Zahlen berechnet wird, hält sich mein Mitleid doch sehr in Grenzen :wink:

Ich würde unfassbar gerne 100.000€ Einkommensteuer zahlen, wenn diese korrekt berechnet wurde. Du verstehst schon…

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Vielen Dank für die „Krone“ als beste Antwort!