Guten Tag,
hab da mal eine Frage.
Wenn jemand mit seiner Freundin seit 11/2008 ein gemeinsames Kind hat,
das Paar aber nicht verheiratet ist aber in einer Wohnung in eheähnlicher, häuslicher Gemeinschaft lebt…
Kann der Vater dann sozusagen Unterhaltsleistungen an seine Freundin steuerlich geltend machen?
Wenn ja in welcher Höhe und wie?
Danke.