Fallbeispiel:
Beamter im vorzeitigen Ruhestand. Ihm wird wegen Versorgungsausgleich aus 2 vorangegangenen Ehen
mtl. Betrag X von seiner Pension abgezogen. Beide
Ex-Ehefrauen haben noch nicht Altersgrenze für Rentenbezug erreicht, sodass Sie noch nicht diese Geld erhalten. Kann der mtl. Abzug beim Pensionär
in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden ?
Hallo,
ich denke, es wird nur die reduzierte Pension versteuert. Damit ist der Versorgungsausgleich schon abgesetzt.
Gruss
Barmer