Absetzbarkeit von ärztlichen Behandlungen

Morgen zusammen!

Kann ein Steuerzahlung ärztliche Behandlungen (hier z. B. Zahnarztkosten und Kosten einer Sterilitation = insgesamt 290 Euro) von der Steuer absetzen?

Hinweis: Die Zumutbarkeitsgrenze wurde in diesem Beispiel bereits durch andere Sonderausgaben überschritten.

Gruß

Servus Carsten,

bei der Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze spielen Sonderausgaben keine Rolle. Nur außergewöhnliche Belastungen.

Im Fall der Sterilisation ist das Kriterium die Frage, ob diese medizinisch indiziert (= zwangsläufig) war oder nicht.

Schöne Grüße

MM