Absetzbarkeit von Anschaffungen

Hallo,

ich habe seit März diesen Jahres bis zum Jahresende insgesamt ein Zusatzeinkommen aus selbständiger Arbeit von ca. 2.500 EUR erreicht.

Somit steht im kommenden Jahr die erste Steuererklärung dieser Art an.

Zur eigentlichen Frage. Ich plane seit einiger Zeit die Anschaffung eines iPad, welches ich dann definitiv auch beruflich nutzen werde. Verhältnis sehe ich, wenn ich ehrlich sein muss, bei 70-30 (Privat/Gewerblich).

Nun habe ich versucht mich etwas „einzulesen“ und habe etwas von einer „Sofortabschreibung“, sowie einer Abschreibung über 3 Jahre, sowie eine Grenze von 410 EUR gefunden.

Leider ist das für einen Laien nicht so einfach.

Soll ich dieses Jahr noch zuschlagen und wie setz ich das am Besten ab bzw. spare?!

Danke im Voraus.

hallo CocoLores,

leider hast Du auch viel „Cocolores“ geschrieben, so daß es schwer für mich ist, Dir Hinweise zu geben.

Die von Dir recherschierte Grenze von € 410,00 Anschaffungskosten sollte stimmen. Dann kannst Du das Wirtschaftsgut = iPad = im Jahr der Anschaffung voll als Betriebskosten steuermindernd als Kosten gelentend machen.

Dies natürlich nur im Verhältnis zur privten / geschäftlichen Nutzung.

Da Du ja bereits technich ausgestattet bist - siehe Anfrage - kann ich mir das von Dir genannte Verhältnis nicht vorstellen.

iPad ist - ich habe keines - für unterwegs um alle Möglichkeiten jederzeit nutzen zu können.

Du wirst Deiner Liebsten ja nicht im wesentlichen = 70 % = Liebesgrüße senden.

Prüfe das Verhältnis unter steuerlichen Überlegungen, je höher der betriebliche Anteil ist, desto besser. Unter Berücksichtigung des Handys würde ich fast auf 100 % betrieblich tippen.

Aber ich kenne Deine Lebensumstände nicht.

Ich würde noch in diesem Jahr die Anschaffung tätigen.

Weiteres unter: [email protected]

MfG

Stefan Seidel

Hallo Stefan,

danke erstmal für den schnellen Rat. Hast du vielleicht ein Rechenbeispiel für mich parat, dass ich sehe, wie sich das bei einer 100%-igen betrieblichen Nutzung steuerlich auswirkt?

Ich kann ja wohl kaum den gesamten Anschaffungspreis (579€) vom Verdienst (2.500€) abziehen, um dann nur die Differenz zu versteuern oder funktioniert das etwa genau so?

Danke im Voraus.

Gruß Daniel

Hallo Daniel,

ich unterstelle jetzt einmal 100%ige betriebliche Nutzung, Anschaffungskosten ohne MWST max. 410,00

In diesem Fall kannst Du den Betrag in voller Höhe von Deinem Verdienst absetzen.

Die MWST bleibt unberücksichtigt, da Du diese ja in der Umsatzsteuererklärung angeben mußt.

Der von Dir genannte Anschaffungspreis ist zu hoch; wenn der Netto-Anschafftungspreis über 410,00 liegt, muß das Teil auf mehrere Jahre abgeschrieben werden; hier gibt es amtliche Tabellen = ich gehe einfach von 3 Jahren aus, dann Aufteilung auf drei Raten.

Fazit: Sparen und unter 410,00 netto kommen, wie auch immer und mit dem Händler verhandeln über …

Nachlesen kannst Du im Internet unter dem Stichbegriff:

Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Aber immer alles unter Vorehalt; ruf doch das FA am Montag an.

Du kannst mich auch gerne nochmals anschreiben.

MfG

Stefan Seidel

Ich muss jetzt echt nochmal blöd nachfragen, wie ich nen Händler dazu bringen soll, mir etwas, dass 579€ brutto kostet, für 410€ netto, zu geben?! Deine Pünktchen haben mich neugierig gemacht?! Funktioniert sowas vielleicht über 2 Rechnungen?

Des Weiteren habe ich mir das mit der Sofortabschreibung mal durchgelesen und meiner Meinung auch verstanden. Um das zu prüfen kurzes Beispiel:

Man zieht dann den Anschaffungspreis, hier jetzt bspw. 410€ netto von seinem Umsatz 2.500€ ab. Der Gewinn beträgt dann 2.090€ und diese werden dann versteuert? Ist es dann doch so einfach?

Gibt es eigentlich einen pauschalen Satz, wie hoch der Gewinn versteuert wird? Also von wie viel Prozent kann man da ausgehen?

Gruß Daniel

Hallo Daniel,

zu der blöden Frage Absatz 1 kann ich keinen Rat geben; verhandele mit dem Händler und sei fantasievoll.

Aber Vorsicht: keine Steuerhinterziehung !!!

Deine Berechnung ist richtig.

Steuer fällt an, wenn Dein Gesdamteinkommen über 8.000,00 liegt; hier kannst Du im Internet Steuertabellen finden.

MfG

Stefan Seidel

Mein Gesamteinkommen liegt ja aber nicht über 8.000€ oder ist mit Gesamt auch mein hauptberufliches, nicht selbstständig erwirtschaftetes, Einkommen gemeint?!

Mein Gesamteinkommen liegt ja aber nicht über 8.000€ oder ist
mit Gesamt auch mein hauptberufliches, nicht selbstständig
erwirtschaftetes, Einkommen gemeint?!

Gesamteinkommen ist das Einkommen aus allen Tätigkeit, egal ob hauptberuflich, nebenberuflich, selbsständig oder Angestelltenverhältnis

Hallo,

die o.g. Grenze von 410 € ist nicht mehr aktuell. Das IPad ist über 3 Jahre abzuschreiben, sofern die berufliche Nutzung über drei Jahre liegt. Die private Verwendung fällt nicht ins Gewicht und kann daher weggelassen werden.