Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln

Hallo!

Um ein PC-zugehöriges Gerät z.B. einen Scanner absetzen zu können, muss ein Nachweis vom Arbeitgeber vorliegen, dass dieses Gerät tatsächlich benötigt wurde?
Der PC selbst soll nicht abgesetzt werden.
Ist das isoliert überhaupt möglich?
Und falls ja, ist die Umsatzsteuer aus dem Betrag auszuklammern?

Besten Dank,
spider#

hi,

wie willst du den scanner denn beruflich nutzen ohne diesen an einen beruflich genutzten pc anzuschliessen? der logik kann bestimmt auch kein sachbearbeiter im finanzamt folgen!

mfg vom

showbee

Hallo,

der logik kann
bestimmt auch kein sachbearbeiter im finanzamt folgen!

und, heute aus dem Briefkasten gefischt, auch nicht der BFH. In NWB 28 kurz besprochen ein neues „PC-Urteil“ v. 19.2.2004 - VI R 135/01, in dem u.a. (am Rande) ausgeführt ist, dass Peripheriegeräte einer einzelnen PC-Anlage „in der Regel“ selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig sind. Ausnahme die berühmten Kombigeräte, mit denen man auch unabhängig vom PC Faxen und Kopieren kann.

Beiläufig: Im gleichen Urteil aber auch Gutwetter betreffend „gemischte Nutzung“ und Abzugsverbot nach 12/1 EStG.

Schöne Grüße

MM

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und, heute aus dem Briefkasten gefischt, auch nicht der BFH.
In NWB 28 kurz besprochen ein neues „PC-Urteil“ v. 19.2.2004 -
VI R 135/01, in dem u.a. (am Rande) ausgeführt ist, dass
Peripheriegeräte einer einzelnen PC-Anlage „in der Regel“
selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig
nutzungsfähig sind. Ausnahme die berühmten Kombigeräte, mit
denen man auch unabhängig vom PC Faxen und Kopieren kann.

hallo martin,

oh, mein kurzzeitgedächtnis. habe die NWB immer am samstag schon
im briefkasten. habe den beitrag auch gelesen und natuerlich bestimmt
bei der beantwortung an den beitrag gedacht (nach 48h …)!

naja, es wäre doch auch zu sehr verwunderlich und so weltfremd
ist dann selbst die finanz-judikatur nicht!

mfg vom

showbee