Hallo zusammen,
nehmen wir mal an Mister X ist vermietet Wohnungen. Im Mietvertrag steht auch drin, dass die Kücheneinrichtung vom Vermieter gestellt wird. Nun geht ein (altes) Gerät in der Küche kaputt, ohne Fremdeinwirkung.
Kann der Vermieter die Beschaffung des Neugerätes steuerlich absetzen?
Ich habe leider nichts zu einen solchen Fall gefunden.
Danke und Grüße Alex