Absetzbarkeit von Firmen KFZ

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte gerne gewusst ob ich als Einzelunternehmer grundsätzlich IMMER ein neues KFZ in die Firma einbringen muss. Mein Ziel ist es solange als möglich die steuerlich machbare AFA zu nutzen. Im bisherigen Fall hat das mit einem Neufahrzeug 10 Jahre geklappt ( Ich habe ein NEUfahrzeug 5 Jahre lang über eine Leasingfirma geleast und konnte so die Leasingraten absetzen. Danach habe ich das KFZ der Leasingfirma abgekauft und konnte den Kaufpreis wieder über 5 Jahre absetzen.)
Meine Frage ist nun ob diese Methode grundsätzlich nur für NEUfahrzeuge gilt oder , vorausgesetzt die Leasingfirma gestattet ein Leasing für ein Gebrauchtfahrzeug, auch für GEBRAUCHTfahrzeuge ( Jahreswagen, junge Neue o.ä. ) die Prozedur wäre auch da wieder die Gleiche : 5 Jahre Leasingraten, anschließend 5 Jahre AFA.
Wer kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Volker

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Neufahrzeugen beträgt gemäß amtlichem AfA - Verzeichnis 6 Jahre. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie, nicht um eine Gesetzesregelung. Wenn man jetzt länger abschreibt - im Prinzip ist das Fahrzeug in Ihrem Beispiel über 10 Jahre abgeschrieben worden - ist das dem Fiskus grundsätzlich egal, weil ja durch (freiwillig)längere Abschreibungszeiten eine fiskalische Lösung vorgenommen wurde. Dabei dürfte es ziemlich egal sein, ob man das mit einem gebrauchten oder neuen Gegenstand so macht. Ich halte die überhöhte Abschreibungszeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht ohnehin für fragwürdig, da sie bei einem entsprechenden Steuersatz einen erheblichen Zinsnachteil verursacht.

Hallo Herr Bröker,
vielen Dank für die schnelle und professionelle Antwort.
Da ich mich vor kurzer Zeit erst richtig selbstständig gemacht habe, werden in den ersten Jahren steuerlich gesehen auch keine Gewinne entstehen. Kann ich auch nach Ablauf der 10 Jahre, falls bis dahin immer noch keine großen Gewinne aufgelaufen sind statt der tatsächlichen Kosten des dann 10jährigen Altfahrzeuges bei einer fiktiven Gesamtfahrkmleistung von z.B. 20.000 auch die 0,30 €/km Pauschale ( so wie bei Arbeitnehmern )steuerlich in Anspruch nehmen ??
Vielen Dank
Volker Röhl

Hallo Herr Röhl,

grundsätzlich ist das bei Kleingewerbetreibenden, die nicht bilanzieren, machbar. Wenn das Fahrzeug aber zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (mind. 50 % betriebliche Nutzung)und abgeschrieben wird, bzw. wurde und im Betriebsvermögen verbleibt, halte ich den Wechsel der Handhabung für unzulässig.

Gruß
WOlfgang Bröker