Hallo Leute,
kurz vorab zu meiner Frage - mir geht es nicht um Geschenke i.S.d. § 4 (5) Nr.1.
Mir geht es viel mehr um Geschenk die man selbst erhält.
Beispiel:
Person X kauft einen Füller für 50€ diesen schenkt sie dem Stpfl. B zu Weihnachten. Der Stpfl. B nutzt den Stift ausschließlich für berufliche Zwecke als Arbeitnehmer.
Der Stpfl. B möchte nun den Stift in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen, er bezieht sich dabei auf folgende Rechtsgrundlage:
§ 9 (1) Nr. 7 S.2, § 6 (2) S.1-3 und § 6 (1) Nr. 5
Werbungskosten sind demnach GwG mit Anschaffungskosten unter 410 € bzw. den an deren Stelle tretender Wert gem. § 6 (1) Nr. 5 in diesem Fall Buchstabe a). Bei einer Schenkung handelt es sich jedoch nicht um eine Anschaffung sondern um einen Übergang von Rechten und Pflichten. Somit war die ursprüngliche Anschaffung der Kauf der Person X mit Anschaffungskosten von 50 €. Stpfl. B übernimmt die Anschaffungskosten als Rechtsnachfolger (ähnlich wie bei einem unentgeltichen Ewerb bei einem Grundstück) und kann damit die 50 € in seiner Steuererklärung geltend machen.
Sehe ich das richtig? Gibt es irgendwo einen Denkfehler? Gibt es Meinungen dazu?
Liebe Grüße an die Gemeinschaft
KM