Absetzbarkeit von GKV bei 400 Job

Hallo zusammen,
Herr und Frau Mayer sind um die 60.
Herr Mayer hat nach einer Geschäftspleite einen SV-pflichtigen Job angenommen.
Er durfte aber nicht mehr in die GKV. Warum? Alter? Einkommen? Lebenslauf entscheidend?

Frau Mayer hat einen 400 Euro Job, muss sich aber bei der GKV pflichtversichern, mit einem geschätzten monatlichen Einkommen (etwa die Hälfte von Herrn Mayers Einkommen, kann das sein?), nach dem sich der Tarif berechnet.

Herr Müller versucht jetzt die Steuererklärung vom Ehepaar Mayer zu machen und staunt nicht schlecht: knapp ein Drittel geht nur für die Krankenversicherungsbeiträge drauf.

Zwei Fragen:
Wo und ob überhaupt können die GKV-Beiträge von Frau Mayer in der Steuererklärung geltend gemacht werden? (Sonderausgaben - > „Krankenversicherung AN“, allerdings liegt keine LSK vor. Wo werden die eingetragen? PKV-Beiträge vom Herrn können eingetragen werden.

Was würde passieren, wenn der 400-Job in einen 400,01 Euro Job umgewandelt wird? Gleitzone, SV-Pflichtig und günstiger krankenversichert für die Frau Mayer?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,

fangen wir mit dem Ende an: Ja, 401 EUR wäre die Lösung, denn B war ja wohl meist/immer GKV-versichert und dann greift der Ausschluss mit 55 nicht(das gehört ins Versicherungsbrett).

Sreuern: Ja, alle KV- und PV-Beiträge können seit 2010 ohne Höchstgrenzen abgesetzt werden. Bei der PKV wird ein Abzug gemacht, der evtl. versicherte Komfortleistungen rausrechnet. Darüber bekommt man von der PKV jährlich Bescheid, auch übermittelt die PKV die Daten direkt an die Finanzbehörden, wenn man dem nicht widersprochen hat. (Ob das mmer klappt, ist ein anderes Thema.)

Seit 2010 werden die KV-Beiträge in die neu geschaffene Anlage VA eingetragen. Eine Lohnsteuerkarte gibt es in vielen Betrieben schon seit Jahren nicht mehr zurück, aber dafür einen elektronischen Ausdruck mit einer ID-Nr., so dass das FA darauf zurückgreifen kann.

Viel Spass dabei

Barmer