Absetzbarkeit von Handwerker und andere Leistungen

Was bedeutet absetzbarkeit von Handwerker und andere Leistungen im Haushalt. Das nur die Dienstleistung abgesetzt werden darf, oder auch das Material?

hallo,

absetzbar ist nur die arbeitszeit inkl. märchensteuer, sowie „dienstpauschalen“ wie z.b. „sichtüberprüfung der feuerstätte, pausch. 60 euro“. derzeitige grenze: 6000euro brutto p.a. davon sind dann max. 20% ansetzbar (also 1200euro).

material ist von der absetzbarkeit ausgenommen - es sei denn, es wurde z.b. für renovierung/sanierung vermieteter objekte eingesetzt - dann ist das eh ein ganz anderer fall.

saludos, borito

Hallo

absetzbar ist nur die arbeitszeit inkl. märchensteuer, sowie
„dienstpauschalen“ wie z.b. „sichtüberprüfung der feuerstätte,
pausch. 60 euro“. derzeitige grenze: 6000euro brutto p.a.
davon sind dann max. 20% ansetzbar (also 1200euro).

Voraussetzung ist jedoch,
a) dass die Arbeitszeit auf der Rechnung separat ausgewiesen ist, und
b) die Bezahlung durch Überweisung erfolgt ist (Nachweis Kontoauszug).
Barzahlung gegen Quittung wird nicht anerkannt.

Gruß
Zemionow