Absetzbarkeit von Handwerkerdienstleistungen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen - genauer geht es um eine Handwerkerdienstleistung

Die Vorschrift besagt:
Von Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt können jährlich 20 % der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 Euro von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden

Mir ist nicht ganz klar, wie die 20% zu verstehen sind. Angenommen, auf einer Handwerkerrechnung sind Handwerkerleistung i.H.v. 6.000 ausgewiesen. Werden dann davon 20% (also 1.200 Euro) von meiner Einkommensteuer abgezogen?

Jeder Handwerkerleistung über 6.000 Euro würden sich demnach nicht weiter steuerlich auswirken, richtig?

Danke für Eure Hilfe

alles richtig!

Lia

Teilweise. Nur der lohnanteil ist abzugsfähig. Somit somit vom gesondert ausgewiesenen lohnanteil 20% zu nehmen

Ok, dann also noch mal präziser gefragt:

Angenommen, auf einer Handwerkerrechnung sind Handwerkerlohnkosten i.H.v. 6.000 ausgewiesen. Werden dann davon 20% (also 1.200 Euro) von meiner Einkommensteuer abgezogen? Übersteigt der Anteil an Lohnkosten also 6.000 Euro wirkt sich nicht mehr aus?

Genau :smile: