Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen - genauer geht es um eine Handwerkerdienstleistung
Die Vorschrift besagt:
Von Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt können jährlich 20 % der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 Euro von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden
Mir ist nicht ganz klar, wie die 20% zu verstehen sind. Angenommen, auf einer Handwerkerrechnung sind Handwerkerleistung i.H.v. 6.000 ausgewiesen. Werden dann davon 20% (also 1.200 Euro) von meiner Einkommensteuer abgezogen?
Jeder Handwerkerleistung über 6.000 Euro würden sich demnach nicht weiter steuerlich auswirken, richtig?
Danke für Eure Hilfe