Falls ich in diesem Jahr in der ESt.-Erklärung 2011 vergessen habe, Handwerkerrechnungen aus 2011 abzusetzen, kann ich das in der ESt.-Erklärung 2012 nachholen oder gilt es nur steuerlich für das Jahr der Handwerkerrechnung ?
Du kannst noch eine ESt-Erklärung abgeben für 2011
und diese als korrigierte Erklärung kennzeichnen.
Falls Du nicht weißt, wie man das macht, rufe Dein Finanzamt an, die helfen Dir gern (meine Erfahrung in Köln).
HALLO, WENN ES FÜR DIE EST-ERKLÄRUNG SCHON EINEN
STEUERBESCHEID GIBT (2011) UND DIE WIDERSPRUCHSFRIST
IST ABGELAUFEN, DANN IST NICHTS MEHR ZU MCHEN.
SONST ABER, KANNST DU DIE KORREKTUR (BERÜCKSICHTIGUNG
DER HANDWERKRECHNUNG (BEZIEHT SICH ABER NUR AUF DEN
ARBEITSLOHN ) MIT QUITTUNG DER ZAHLUNG; IM SEPERATEN
BRIEF NACHREICHEN.
LIEGT DER BESCHEID SCHON VOR, UND IST DIE WIDERSPRUCHSFRIST NOCH NICHT ABGELAUFEN, KANNST DU
WIDERSPRUCH EINREICHEN UND DIE BELEGE DABEI MITGEBEN.
VIEL ERFOLG
GRUSS HLMUT
WENN NOCH FRAGEN SIND; BEANTWORTE ICH DIESE GERNE.
Hallo,
bei der Einkommensteuer gilt immer das Datum des Geldflusses, will sagen, dass die Rechnung aus 2011 auch in 2011 eingereicht werden muss. Falls aber noch kein ESt-Bescheid vorhanden, oder dieser auch noch nicht rechtskräftig ist, kann über Einspruch im Nachhinein beantragt werden.
Dieter
Falls ich in diesem Jahr in der ESt.-Erklärung 2011 vergessen
habe, Handwerkerrechnungen aus 2011 abzusetzen, kann ich das
in der ESt.-Erklärung 2012 nachholen oder gilt es nur
steuerlich für das Jahr der Handwerkerrechnung ?
nach dem vorliegen des einkommenstseuerbescheides hast du vier wochen zeit, daran etwas zu ändern. dann ists vorbei.
lg
maria
Hallo Bluesgather,
Rechnungen können nur im des Anfalls also 2011 abgesetzt
werden. Wenn welche vergessen wurden, kann ein Nachtrag
mit einem formlosen Brief zur Nacherfassung beantragt
werden.Dies geht so aber nur wenn die Est-Erklärung
vom Finanzamt noch nicht abgeschlossen ist, d.h. der
Steuerbescheid noch nicht da ist. Dann geht dies nur
über einen Einspruch, weil hier eine Änderung zu gunsten des Steuerzahler vorliegt. Ist die Frist für einen Einspruch (4 Wochen nach erhalt des Steuerbescheides) abgelaufen, geht dies nur noch über einen Antrag auf Neueröffnung des Bescheides und dies
liegt im ermessen des Finanzamtes. Dies sind alle
Möglichkeiten die es gibt. Ich würde es auf jeden Fall
versuchen.
Gruß tilgba
Leider nein, denn es gilt Zufluß-Abflußprinzip nach § 11 EStG. Aber wenn nach Zugang des ESt-Bescheids noch keine 4 Wochen vergangen sind, dann geht das problemlos zu ändern. Ansonsten mal mit dem Brieftext „wegen Irrtums vergessen“ probieren. Letzteres muss nicht klappen, kann aber.
Hallo Bluesfather,
im Steuerrecht gilt normalerweise das Zufluss/Abflussprinzip.
D.h in dem Jahr in dem ich gezahlt habe kann ich es absetzen, bzw muss die Einnahmen versteuern.
Also Rechungen für 2011 in 2011 absetzen.
Sollte bisher noch kein Steuerbescheid vorliegen, dann Belege nachreichen und Ansatz der Rechungen beantragen.
Ist schon ein Bescheid vorhanden, dann ist Änderung nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (4 Wochen ab Bescheiddatum) möglich.
Gruß
hjs
Hallo,
zunächst kommt es darauf an, ob Soll- oder Istversteuerung gilt - also ob der Rechnungseingang oder der Geldfluss zählt. Je nachdem könnte es sein, dass diese Kosten (weil der Geldfluss zählt) sowieso in 2012 gehören.
Falls die Kosten in 2011 anzusetzten gewesen wären, würde ich die Kosten in 2012 nehmen und dem Finanzamt mitteilen, dass ich diese in 2011 versehentlich vergessen habe und daher aus Vereinfachungsgründen (keine korrigierte Steuererklärung abzugeben) diese Kosten in Höhe von xxx EUR in 2012 angesetzt habe.
Falls die Kosten die Steuer 2011 enorm abändern würden, müsste eine korrigierte Steuererklärung nach §173 AO abgegeben werden.
Grüße,
Bea
Hallo Bluesfather,
das geht leider nicht
Du kannst die Rechnung immer nur in dem Jahr geltend machen, in dem du sie auch bezahlt hast.
Einzige Möglichkeit wäre, einen Antrag auf schlichte Änderung bei deinem Finanzamt zu stellen und die Rechnung noch nachzureichen. Das geht meines Erachtens aber nur innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einkommensteuerbescheids.
Viele Grüße
tinastar
Soweit ich informiert bin, geht dies nicht. Ich würde dem Finanzamt nachträglich die Rechnungen vorlegen und dazu einen Brief schreiben mit der Bitte um Anerkennung für den Einkommensteuerbescheid 2011. Hat bei mir einwandfrei funktioniert.