Absetzbarkeit von RA-Gebühren v.d. Erbschafts-St?

Wenn im Erbfall ein RA eingeschaltet wird, der die gesamte Korrespondenz erledigt, sind diese RA-Kosten evtl. von der Erbschaftssteuer absetzbar?

Hallo Kommissar,
Kosten des Rechtsanwalts sind dann bei der Erbschaftsteuererklärung abziehbar, soweit es sich um Kosten der Nachlassregulierung handelt. Auswirkungen ergeben sich jedoch nur, wenn die sonstigen Kosten wie zB Beerdigungskosten etc insgesamt den Pauschbetrag von EUR 10300,00 übersteigen.
Viele Grüße