Absetzbarkeit von Schulgeld

Hallo,

ich hätte mal gerne gewusst, ob Schulgeld von der Steuer abgesetzt werden kann; ggf. in welcher Höhe und als was (Werbungskosten oder Sonderausgaben).

Vielen Dank!

Schulgeld an bestimmte staatlich anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschulen ist als Sonderausgabe absetzbar, § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz.

Darunter fällt aber nicht

z.B.

  • Studiengebühren,
  • Schulgelder an Physiotherapieschulen,