meine Frau und Ich wollen in Dresden eine Eigentumswohnung erwerben in der wir später selbst wohnen wollen.
Das Gebäude ist ein 1993 gebautes Bürohaus, was nun komplett zu ca. 30 Eigentumswohnungen umgebaut und saniert wird.
Es entsteht in diesem Zuge eine Erdwärmeheizung.
Ferigstellung ist Ende 2010!
Kann ich bei Selbstnutzung die Sanierungskosten oder ähnliches steuerlich geltend machen, oder kann ich zinsgünstige Gelder beantragen, wie Kfw-Förderung?
aber über welchen Zeitraum kann ich diese Arbeitskosten absetzten und diese muss ich mir dann detailiert aufschlüsseln lassen, also Arbeitskosten speziell für meine Wohnung und anteilmäßig auf das Gemeinschaftseigentum, richtig?
über einen Zeitraum der Abschreibung ist mit nichts bekannt.
Wichtig ist aber, dass sich die Kosten auch der Wohnung zuordnen lassen. Wenn zum Beispiel eine Handwerkerrechnung auf die Hausgemeinschaft umgeschlagen wird, sollten diese Kosten auch z.B. durch den Hausverwalter entsprechend aufgeschlüsselt sein.
Grüße
Rainer
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