Absetzbarkeit von selbstgenutzter Eigentumswohnung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und Ich wollen in Dresden eine Eigentumswohnung erwerben in der wir später selbst wohnen wollen.

Das Gebäude ist ein 1993 gebautes Bürohaus, was nun komplett zu ca. 30 Eigentumswohnungen umgebaut und saniert wird.
Es entsteht in diesem Zuge eine Erdwärmeheizung.
Ferigstellung ist Ende 2010!

Kann ich bei Selbstnutzung die Sanierungskosten oder ähnliches steuerlich geltend machen, oder kann ich zinsgünstige Gelder beantragen, wie Kfw-Förderung?

Über viele Tipps wären wir dankbar.

MfG
Patrick Scholz

Hallo Herr Scholz,

bezüglich der KfW Förderung kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Bezüglich der Sanierungskosten, können sie aber die Arbeitsstunden (nicht die Materialkosten!) steuerlich absetzen.

Beste Grüße aus Karlsruhe

Rainer

Danke für die schnelle Antwort,

aber über welchen Zeitraum kann ich diese Arbeitskosten absetzten und diese muss ich mir dann detailiert aufschlüsseln lassen, also Arbeitskosten speziell für meine Wohnung und anteilmäßig auf das Gemeinschaftseigentum, richtig?

Hallo,

über einen Zeitraum der Abschreibung ist mit nichts bekannt.

Wichtig ist aber, dass sich die Kosten auch der Wohnung zuordnen lassen. Wenn zum Beispiel eine Handwerkerrechnung auf die Hausgemeinschaft umgeschlagen wird, sollten diese Kosten auch z.B. durch den Hausverwalter entsprechend aufgeschlüsselt sein.

Grüße

Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ok, über die Aufschlüsselung weis ich nun schonmal bescheid.

Das bezieht sich also auch auf die gesamten Sanierungskosten (natürlich nur Arbeitskosten) der Wohnung.

Würde mich nur noch interessieren, über welchen Zeitraum ich diese Kosten absetzen kann und über welchen Rahmen oder Prozentsatz wir da reden.

Zur steuerlichen Seite kann ich leider nichts sagen.
Grüße
Aira92

Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruss
Christian H.