Hallo liebe Steuerexperten,
Ich hätte eine Frage bez. folgenden fiktiven Sachverhalts:wink:: A ist ein selbständiger Unternehmer und macht gerade seine Einkommensteuererklärung. Im letzten Jahr hat er diese mithilfe eines Steuerberaters gemacht. Für seine Dienste hat der Steuerberater eine Rechnung mit folgenden Posten erstellt:
- Finanzbuchhaltung Januar bis Dezember, Klärung und Stellungsnahme zur Kfz- Nutzung gem. § 33 (1) StBGebV
- Gewinnermittlung Januar bis Dezember gem. § 25 (1) StBGebV
- Umsatzsteuererklärung gem. § 24 (1) StBGebV
- Einkommensteuererklärung mit Anlagen Unterhalt gem. § 24 (1) StBGebV
Und hier die Frage: Welche von den o.g. Posten kann A steuerlich absetzen? Sollte dies über die EÜR oder aber als Werbungskosten gemacht werden?
Herzlichen Dank für Eure Antworten