Hallo an die Experten,
Person A ist freiberuflich tätig. Da sie zeitweise kein Auto zur Verfügung hat, leiht sie sich bei einem Bekannten - Person B - dessen Kfz für eine betrieblich bedingte Fahrt (nachweislich durch Rechnung für diesen Termin).
Auf der Fahrt verursacht A einen Auffahrunfall mit Person C. Die Unfallkosten am Fremdfahrzeug werden über die Kfz-Haftpflicht von A abgewickelt.
A möchte nun B den Schaden ersetzen. Er zahlt
a) an A den Schaden aus der Reparatur von dessen Kfz (dem geliehenen)
b) an A den entstehenden wirtschaftlichen Schaden durch die Anhebung des Versicherungsbeitrags.
Folgende Fragen:
- Wie kann A diesen Schaden einkommensteuerlich geltend machen?
- Da die Summe über 400 Euro liegt, muss hier für a) eine AfA gemacht werden oder kann die Summe komplett in diesem Jahr abgesetzt werden?
Danke und Gruß
Andreas