Absetzbarkeit von Unfallkosten mit Fremdwagen

Hallo an die Experten,

Person A ist freiberuflich tätig. Da sie zeitweise kein Auto zur Verfügung hat, leiht sie sich bei einem Bekannten - Person B - dessen Kfz für eine betrieblich bedingte Fahrt (nachweislich durch Rechnung für diesen Termin).

Auf der Fahrt verursacht A einen Auffahrunfall mit Person C. Die Unfallkosten am Fremdfahrzeug werden über die Kfz-Haftpflicht von A abgewickelt.

A möchte nun B den Schaden ersetzen. Er zahlt
a) an A den Schaden aus der Reparatur von dessen Kfz (dem geliehenen)
b) an A den entstehenden wirtschaftlichen Schaden durch die Anhebung des Versicherungsbeitrags.

Folgende Fragen:

  1. Wie kann A diesen Schaden einkommensteuerlich geltend machen?
  2. Da die Summe über 400 Euro liegt, muss hier für a) eine AfA gemacht werden oder kann die Summe komplett in diesem Jahr abgesetzt werden?

Danke und Gruß
Andreas