Hallo zusammen,
angenommen, man möchte eine berufsbezogene Weiterbildung an einer Fernschule machen. Der Lehrgang soll zu 100 % absetzbar sein, was heißt das nun genau, bekommt man die Lehrgangskosten in Höhe von ca. 1500,- EUR/Jahr über die Steuererklärung rückvergütet oder wie ist das zu verstehen?
Sind das nun Werbungskosten oder fällt das unter „außergewöhnliche Belastung“?
Danke und schönes Wochenende
Bernd