Absetzbarkeit Werbungskosten

Hallo zusammen,

angenommen, man möchte eine berufsbezogene Weiterbildung an einer Fernschule machen. Der Lehrgang soll zu 100 % absetzbar sein, was heißt das nun genau, bekommt man die Lehrgangskosten in Höhe von ca. 1500,- EUR/Jahr über die Steuererklärung rückvergütet oder wie ist das zu verstehen?

Sind das nun Werbungskosten oder fällt das unter „außergewöhnliche Belastung“?

Danke und schönes Wochenende

Bernd

angenommen, man möchte eine berufsbezogene Weiterbildung an
einer Fernschule machen. Der Lehrgang soll zu 100 % absetzbar
sein, was heißt das nun genau, bekommt man die Lehrgangskosten
in Höhe von ca. 1.500,- EUR/Jahr über die Steuererklärung
rückvergütet oder wie ist das zu verstehen?

Nein. 100% absetzbar heißt nur, daß er in voller Höhe die Einkünfte mindert. Die „Rückvergütung“ richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Liegt dieser z. B. bei 30%, dann mindern sich die Einkommensteuern um ca. 450 Euro, was zu einer Erstattung führen kann.

Sind das nun Werbungskosten oder fällt das unter
„außergewöhnliche Belastung“?

Es sind Werbungskosten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald