Absetzen der Vorsteuer bei Selbständigkeit?

Hallo!
Demnächst habe ich als zusätzliche selbständige Tätigkeiten einen Internet Versandhandel. Da ich im ersten Jahr davon ausgehe, dass meine Umsätze noch nicht besonders hoch sein werden (

hi,

wenn du im jahr der gruendung ggf. einen vorsteuerueberschuss hast, ist die kleinunternehmerregelung unratsam. wenn du eh irgendwann aus der kleinunternehmung in die regelbesteuerung musst (wg. umsaetze über 32.500), ist es auch unsinn. schreibe die ust aus, kassiere sie, führ sie ab. der administrative aufwand wird dann auch bei umstellungen geringer. vorsteurern kannst du fast auf alles abziehen. voraussetzungen, ordnunggem. rechnungen und der umsatz muss für das unternehmen sein, also nicht der private wochenendeinkauf. lies einfach mal den § 15 UStG, da steht genug dazu drinn…

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__15.html

gruss vom

showbee

p.s. gg. Abs. 1b laufen div. verfahren ob der so anwendbar ist. ich würde ihn „überlesen“ … :wink: