Absetzen eines Notebooks bei Steuererklärung

Hallo zusammen,

zum Thema PC „absetzen“ in der Steuererklärung:
mittlerweile gibt es mehr und mehr Notebooks, die für den Normal User einen Standard PC ersetzen können.
Nur wie schaut es aus, wenn nun in der Steuererklärung der gekaufte Notebook PC angegeben wird?
Wird dieser anerkannt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen?

Thorsten

hallo thorsten,

natürlich kann man ein notebook als werbungskosten in der steuererklärung geltend machen. das finanzamt kann einen wohl nicht vorschreiben, ob man sich einen 0815-computer oder aus platzmangel ein notebook kauft. da aber nicht auszuschließen ist, dass das notebook auch privat genutzt wird, wird das finanzamt nur einen prozentualen anteil der anschaffungskosten und auch der laufenden kosten (z.b. aufrüstung des notebook´s, drucker, druckerpapier, tintenpatronen, etc.). am besten man gibt dem finanzamt gleich die berufliche nutzung (z.b. 80%) vor. oder man versucht es auf blöd mit 100% und wartet ab, was das finanzamt daraus macht.
bei anschaffungskosten des notebooks von über 410,- € netto, müssen die anschaffungskosten über die nutzungsdauer ( 3 jahre) abgeschrieben weden.
gruß
monia

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Hallo,

möchte das Finanzamt dann einen Nachweis haben, mit welchem % Anteil das Notebook beruflich / privat genutzt wird?
Wenn ja, wie ist dieser zu erbringen und was genau ist dies?
Denke mal schon, dass das Finanzamt einen Nachweiss möchte.

Thorsten

PC berufliche Nutzung
Hallo,

möchte das Finanzamt dann einen Nachweis haben, mit welchem %
Anteil das Notebook beruflich / privat genutzt wird?
Wenn ja, wie ist dieser zu erbringen und was genau ist dies?
Denke mal schon, dass das Finanzamt einen Nachweiss möchte.

nee, dafür gibt es keine Nachweissmöglichkeit. Die Nutzung ist glaubhaft zu machen, d.h. es ist vorzutragen, für was er genutzt wird, also Beispiele nennen.

schau auch mal unter „Fahrtkosten Lerngemeinschaft“ gerade ein Posting drüber

Viele Grüße
C.