Guten Tag!
Angenommen, ein Student benötigt für sein Studium ein Notebook und einen Internetzugang. Er selber hat nur ein sehr geringes Einkommen, zahlt also keine Steuern und kann somit auch nichts wieder bekommen. Können seine Eltern den Aufwand für Bücher, Material etc. in ihrer Steuererklärung geltend machen? Und ein Notebook für den Sohn auch? Wenn ja, wo trägt man soetwas ein?
Und noch eine ganz andere Frage:
Angenommmen, jemand hatte 2003 Kapitalerträge, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese wurden also versteuert. Der Freibetrag wurde aber nicht ausgeschöpft. Kann man diese Steuern jetzt noch erstattet bekommen und wenn ja wie?
Viele Fragen, ich hoffe, jemand antwortet mir 
Viele Grüße
Stefan
Guten Tag!
Angenommen, ein Student benötigt für sein Studium ein Notebook
und einen Internetzugang. Er selber hat nur ein sehr geringes
Einkommen, zahlt also keine Steuern und kann somit auch nichts
wieder bekommen. Können seine Eltern den Aufwand für Bücher,
Material etc. in ihrer Steuererklärung geltend machen? Und ein
Notebook für den Sohn auch? Wenn ja, wo trägt man soetwas ein?
Leider eine kurze und sehr knappe Antwort: Keine Chance
Und noch eine ganz andere Frage:
Angenommmen, jemand hatte 2003 Kapitalerträge, für die kein
Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese wurden also
versteuert. Der Freibetrag wurde aber nicht ausgeschöpft. Kann
man diese Steuern jetzt noch erstattet bekommen und wenn ja
wie?
ESt-Erklärung mit Anlg.KAP bzw. AUS abgeben und alle Zinserträge (auch die freigestellten angeben. Die entsprechende Steuerbescheinigung über einbehaltene Beträge der Bank beifügen und das wars.
Viele Fragen, ich hoffe, jemand antwortet mir 
Nur 2 Fragen und kein Problem
Gruß
Michael