jemand hat ein Notebook, möchte sich aber ein neues kaufen. Das alte ist noch keine 3 Jahre alt.
Nun war mein Gedanke, dass man sich doch kurz vor dem 30.6. ein neues Notebook kaufen könnte, um es somit noch in diesem Jahr für das gesamte Jahr absetzen zu können (also ein Drittel vom Kaufpreis). Und das alte Notebook könnte man dann Anfang Juli zu dem Preis, den es noch erzielen muss, um eben die noch nicht abgeschriebene Summe einzubuchen, verkaufen. Dabei kann dann auch das alte Notebook noch das gesamte Jahr abgeschrieben werden, da es ja im 2. Halbjahr verkauft wurde, richtig??!
Nun war mein Gedanke, dass man sich doch kurz vor dem 30.6.
ein neues Notebook kaufen könnte, um es somit noch in diesem
Jahr für das gesamte Jahr absetzen zu können (also ein Drittel
vom Kaufpreis).
Also diese Halbjahresregel ist mit Einführung des Steueränderungsgesetzes 01.01.2004 weggefallen.
Computer werden ab 2004 monatlich abgeschrieben.
Dabei kann
dann auch das alte Notebook noch das gesamte Jahr
abgeschrieben werden, da es ja im 2. Halbjahr verkauft wurde,
richtig??!
Ich glaube ab dem Monat, wo der neue PC anerkannt wird, fällt die Berücksichtigung des Alten weg.
Ich glaube ab dem Monat, wo der neue PC anerkannt wird, fällt
die Berücksichtigung des Alten weg.
das stimmt so nicht. Sie fällt im Zeitpunkt des Abganges des alten weg, d.h. in dem Monat, in dem er verkauft worden ist, also nicht mehr dem Betrieb dient (im Fall Betriebsvermögen) bzw. zur Erzielung von Einnahmen dient (im Fall Werbungskosten).
Im Fall Betriebsvermögen ist der Restbuchwert beim Abgang = Aufwand, der Ertrag aus Verkauf = Ertrag.
Im Fall Werbungskosten hört schlicht die AfA auf.
Wenn einer fünf Notebooks nacheinander für den Betrieb kauft und alle dienen zwanzig Jahre lang dem Betrieb, hört beim Kauf eines neuen Notebooks nicht deswegen die AfA für ein altes auf.
Nun war mein Gedanke, dass man sich doch kurz vor dem 30.6.
ein neues Notebook kaufen könnte, um es somit noch in diesem
Jahr für das gesamte Jahr absetzen zu können (also ein Drittel
vom Kaufpreis).
Also diese Halbjahresregel ist mit Einführung des
Steueränderungsgesetzes 01.01.2004 weggefallen.
Computer werden ab 2004 monatlich abgeschrieben.
Aber gilt nicht für WG generell die Vereinfachungsregel in den Richtlinien zum Einkommensteuergesetz R 44 EStR? volle Jahres-AfA bei Anschaffung in der ersten Jahreshälfte, halbe Jahres-AfA bei Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte. Bzw. noch weiter: Anschaffung im dritten Quartal --> hälfte der Jahres-AfA, Anschaffung im vierten Quartal --> ein Viertel der Jahres-AfA???
Dabei kann
dann auch das alte Notebook noch das gesamte Jahr
abgeschrieben werden, da es ja im 2. Halbjahr verkauft wurde,
richtig??!
Ich glaube ab dem Monat, wo der neue PC anerkannt wird, fällt
die Berücksichtigung des Alten weg.
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG ist seit 2004 neu gefasst: „Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.“
insoweit ist die EStR als bloße verwaltungsauffassung nicht mehr zu gebrauchen. da die EStR defacto keine außenwirkung haben, muss diese auch nicht geändert werden, da sich der steuerpflichtige aus den richtlinien keine ansprüche ableiten kann.