Servus,
das kommt drauf an, was Du damit begründen oder belegen willst.
Wenn der Herr Siemens in seinem Jahresabschluss schreibt, wie viele Kilowattstunden elektrischer Leistung er für sein Haus in München bezogen hat, ist das zwar hübsch und vielleicht auch interessant, aber niemand kann daraus erkennen, welcher Aufwand dem Herrn Siemens daraus erwachsen ist, weil halt Aufwand immer in Geld gemessen wird - und mit Betriebsausgaben und Kosten sieht das genauso aus: Man kann Betriebsausgaben nicht in Kilometern, Litern, Stunden oder Kilowattstunden messen, sondern bloß in Geld - in D derzeit Euro und Cent.
Wie bereits erläutert, ist das Auto notwendiges Betriebsvermögen, weil es zu mehr als fünfzig Prozent betrieblich genutzt wird. Deswegen müssen alle Aufwendungen oder Betriebsausgaben (je nach Gewinnermittlungsart) belegt bzw. nachgewiewsen und aufgezeichnet bzw. gebucht werden. Und für den sicherlich größten Teil der Betriebsausgaben, die von dem Auto veranlasst werden, nämlich die Ausgaben fürs Tanken, gibt es eben keine anderen Belege als Tankquittungen. Hier ist also eine Lücke in Deinen Aufzeichnungen, die das Finanzamt grundsätzlich zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO berechtigt und verpflichtet. Solche Schätzungen sind immer lästig, weil sie (und das ist durch den BFH abgesegnet) systematisch zuungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen.
Wie kann man dem entgegenwirken?
(1), wie bereits erläutert: Ab 01.01.2017 die Lücke in den Aufzeichnungen beheben und alle Ausgaben für das Auto ordentlich dokumentieren.
(2) für die Veranlagungszeiträume bis 2016: Hilfsweise die „Kilometerpauschale“ von 30 Cent / gefahrenen Kilometer als Privateinlage buchen. Dieses Vorgehen wäre richtig, wenn das Auto nicht zum Betriebsvermögen gehörte (Nutzung unter fünfzig Prozent betrieblich). Dieser Pauschalbetrag soll sämtliche Kraftfahrzeugkosten abdecken - man kann also nicht die Pauschale und dann noch obendrauf Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen usw. geltend machen. Es sollte aber offen (z.B. in einer Anlage zur Überschussrechnung) dargestellt werden, wie die Kfz-Kosten berechnet worden sind.
Schöne Grüße
MM