Bei dem neuen Bürgerentlastungsgesetz heisst es, das Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt werden können.
Wenn ein Unternehmer unter die Einkommenssteuerbeitragsmessung fällt
und somit noch keine Steuern zahlen muss, bis auf die USt.
kann er die Krankenversicherung garnicht erstattet bekommen ?
Also ist die annahme richtig das er die (max.2800) Euro nur erhält,
wenn er auch 2800 Euro Einkommenssteuer gezahlt hat.
Bei dem neuen Bürgerentlastungsgesetz heißt es, daß
Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt werden können.
Ja.
Wenn ein Unternehmer unter die Einkommenssteuerbeitragsmessung
fällt
und somit noch keine Steuern zahlen muss, bis auf die USt.
kann er die Krankenversicherung garnicht erstattet bekommen ?
Vom Finanzamt etwa? Das Finanzamt erstattet gar keine Krankenversicherungsbeiträge.
Also ist die Annahme richtig, daß er die (max.2800) Euro nur
erhält,
wenn er auch 2800 Euro Einkommenssteuer gezahlt hat.
Nein.
Es ist zwar richtig, daß man nur dann Einkommensteuer erstattet bekommt, wenn man welche gezahlt hat. Aber es ist nicht so, daß man die Krankenversicherungsbeiträge 1:1 als Einkommensteuer erstattet bekommt, wenn soviel ESt gezahlt wurde.
Krankenversicherungsbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird die Einkommensteuer berechnet und die Differenz zur gezahlten Einkommensteuer erhoben oder erstattet. Je nach zu versteuerndem Einkommen können dies zum Beispiel nur 35% ESt sein, in diesem Fall würde sich von 2.800 Euro KV-Beiträgen eine Einkommensteuerminderung von 980 Euro ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Danke für die Informationen. Im Internet hört sich das immer ganz anders an wenn gesagt wird der Arbeitnehmer kann absofort 1900€ Krankenversicherung absetzen und Unternehmer 2800€. Sprich er bekommt sie wieder.
In einem Beispiel steht:
Lediger Arbeitnehmer ohne Kind, Bruttojahreslohn 19.000 €, gesetzlich sozialversichert
Beitrag für Basiskrankenversicherung 1.441 €
Beitrag zur Pflegeversicherung 233 €
Andere Versicherungsbeiträge 226 €
Summe (entspricht einfachem Höchstbetrag) 1.900 €
Da führt man den Bürger doch um die Nase herum. Sehr undurchsichtig.
Hallo!
Absetzen heißt eben nicht (!) dass es erstattet wird! Absetzen heißt: Es wird vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt also abgezogen.
Gruß
DerSchwede77
Da führt man den Bürger doch um die Nase herum.
Nein, Du verstehst da etwas falsch, da kann niemand etwas dafür.
Danke für die Informationen. Im Internet hört sich das immer
ganz anders an wenn gesagt wird der Arbeitnehmer kann absofort
1900€ Krankenversicherung absetzen und Unternehmer 2800€.
Sprich er bekommt sie wieder.
Das wäre doch völlig unlogisch. Warum sollte es dann überhaupt eine Krankenversicherung geben, in die der Versicherte einzahlt, wenn das so wäre und der Staat ihm die Versicherungsbeiträge erstattet? Dann könnte doch gleich der Staat die Versicherungsbeiträge einzahlen!
Hast du dir das mal richtig überlegt?