Absetzen Steuer: Enfernung;Verpflegung;Unterkunft

Hallo zusammen!

Bin grad bei meiner Steuererklärung:

Was kann ich in meinem Fall von der Steuer absetzen, was könnte sich lohnen?

Hier meine Situation:

Ich wohne, laut Einwohnermeldeamt, noch bei meinen Eltern. (Ich trage da natürlich keine regulären Kosten)
Ich arbeite jedoch 10 Monate des Jahres etwa 600 Km von zu Hause entfernt in einer Pension.

Aufgrund dieser Entfernung bekomme ich ein Zimmer in der Pension gestellt. (10 Monate)
Dafür bezahle ich Logis.

Weiterhin nehme ich an der „Hausverpflegung“ teil, wofür ich monatlich eine Festbetrag bezahle. Ich muss mich also nicht um das Essen und um Einkäufe kümmern.

Natürlich muss ich an meinen Arbeitsort fahren und am Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses wieder nach Hause. Während dieser 10 Monate fahre ich unregelmäßig nach Hause, vielleicht 3 mal.

Nun ist meine Frage: Kann ich irgend etwas dieser Ausgaben bei der Steuer geltend machen?
Könnte ich die Pendlerpauschale/Entfernungspauschale ansetzen und wenn ja wie? Oder kann ich auch die Unterkunftskosten sowie die Verpflegungskosten ansetzen und wenn ja in welcher Form.

Ich würde mich sehr freuen über Auskünfte.

MFG

hallo,
nichts von alldem. ich als finanzer würde dir sogar ggfs. geldwerten, zu versteuernden vorteil bei der verpflegung unterstellen.
saludos, borito

Ah vielen Dank. Was bedeutet das genau?

das in der pension eingenommenw essen wird bezahlt, aber sicher nicht zum selbstkostenpreis. das würde mich als finanzer zumindest theoretisch interessieren.

Ah vielen Dank. Was bedeutet das genau?

Also ich bezahle die Verpflegung schon ganz allein, nich die pension

nichts anderes habe ich geschrieben.

Also ich bezahle die Verpflegung schon ganz allein, nich die
pension

Hallo DJFynn,

also ich würde 1 x im Monat eine Heimfahrt absetzen und auf doppelte Haushaltsführung plädieren. So kannste zumindest die Logiskosten absetzen.

Sorry bin im Urlaub.