Absetzen Steuer: Enfernung;Verpflegung;Unterkunft

Hallo zusammen!

Was kann man von der Steuer absetzen, was könnte sich lohnen?

Hier eine Situation:

Man wohne, laut Einwohnermeldeamt, noch bei den Eltern. ( keine regulären Kosten)
Befristetes arbeitsverhältnis jedoch 10 Monate des Jahres etwa 600 Km von zu Hause entfernt in einer Pension.

Aufgrund dieser Entfernung wird ein Zimmer in der Pension gestellt. (10 Monate)
bezahlung Logis.

Weiterhin teilnahme der „Hausverpflegung“ , monatlicher Festbetrag bezahlen.

Natürlich muss man an diesen Arbeitsort fahren und am Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses wieder nach Hause. Während dieser 10 Monate 3 heimfahrten

Nun ist meine Frage: Kann man irgend etwas dieser Ausgaben bei der Steuer geltend machen?
Könnte man die Pendlerpauschale/Entfernungspauschale ansetzen und wenn ja wie? Oder kann man auch die Unterkunftskosten sowie die Verpflegungskosten ansetzen und wenn ja in welcher Form.

MFG

Hallo,
welche Kosten enstehen denn, die einem normalen Arbeitnehmer für seine Wohnung und Verpflegung nicht entstehen?

Grüße

Eine doppelte Haushaltsführung ist das nicht weil derjenige keine Wohnung (Abgeschlossener Raum inclusive Küche und Bad) am Heimaort hat heißt:

Die Kosten für die Pension können nicht abgesetzt werden
Die Zahlung des Arbeitgebers für die Pension ist auch Arbeitslohn und muss auch versteuert werden.
Die Fahrten von der Wohnung der Eltern zur Arbeit bzw von der Pension zur Arbeit sind fahrten zwischen wohnung und Arbeitsstätte.
Hierbei können 30 cent für jeden vollen kilometer steuerlich angegeben werden. (Achtung nur für eine entfernung also zb nur für den hinweg)

Außerdem können die Kosten für die Verpflegung auch nicht steuerlich geltend gemacht werden