Absetzen Steuer,Vater zu mir geholt wg Krankh

Hallo, meine Frage wäre.
Ich habe meinen Vater zu mir im August 2010 geholt da er ca 60 km von uns wohnte und wohnt auf unbestimmte Zeit bei uns, da er schwer erkrankt ist.
Bei ihm ist Lungenkrebs festgestellt worden und wird bei uns vom Onkologen mit Chemo Behandelt.
Alleine würde er nicht klarkommen da meine Eltern geschieden sind.
Seine Wohnung möchte er nicht aufgeben, denn wenn er gesund kst möchte er wieder zurück. Das heiß er hat nicht so viel Geld weil er seine Miete weiter zahlen muss und auch Krankengeld bekommt. Jetzt wäre die Frage kann ich es steuerlich absetzen da ich ihn mit Finanziel unterstütze. Zahle das Essen mit für ihn Miete brauch er bei uns nicht mitbezahlen. Zu den Medikamenten gebe ich ihm auch noch Geld zwischendurch, weil die doch sehr teuer sind.

Ich danke schon mal für die Antworten.

Hallo,
ist dein Vater pflegebedürftig? Schau mal bei der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen. Bei meiner Oma konnte meine Tante was absetzen, sie hatte ihre Wohnung weiterbehalten, lebte aber bei meiner Tante, allerdings war sie pflegebedürtig.
Leider weiß ich nicht mehr…sorry

Lg

Hallo, danke für die schnelle Antwort schon mal.
Nein, er hat keine Pflegestuffe!

LG

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

Nach § 33 a, EStG Abs. 1 ist dies möglich.

Aufwendungen für eine Unterhaltsberechtigte Person für die man kein Kindergeld erhält. Bis zu 7680,- Euro jährlich.

Nachweise sind erforderlich, z.B. eine Bestätigung deines Vaters. Wie genau die Nachweise sein müssen weiß ich nicht genau.

Schau mal hier:

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/steuern/a…

Mfg
Michelle

Hallo
Probiere es die werden es dir schon streichen und wenn dann wenigstens mit Begründung .
Ich würde es auf jeden Fall versuchen .
LG Mausi123

Hallo,

Sie können die Pflegekosten m.E. nicht absetzen.

Da Ihr Vater Krankengeld bekommt nehme ich an, dass er vorher Arbeitnehmer war. Evtl. rechnet es sich wenn er die Krankenkosten als sog. außergewöhnliche Belastung erklärt.

Hallo,

Sprechen sie mit dem Arzt ob er ihnen hilft das Sie für ihren Vater wenigstens Pflegestufe 1 bekommen.Die gibt es auch für eine vorübergehende Zeit.Oder wenden Sie sich an die Krankenkasse.

Wenn ihr Vater dauerhaft die gleichen Medikamente einnimmt kann ein Freistellungsantrag für Zuzahlung beantrag werden.Da kann ihnen auch der Arzt helfen,oder Sie wenden sich direkt an die Krankenkasse.

Sammeln Sie die ganzen Arzt-Medikamentenrechnungen(auch die 10€ Gebühren) für 1 Jahr und zählen die gesammten Ausgaben zusammen.
Wenn diese Ausgaben 1% des Bruttogehalts ihres Vaters übersteigen,dann fordern Sie von der Krankenkasse einen Antrag für Rückerstattung an.Ist alles übers Internet oder per Telefon möglich.
Habe ich für meine Mutter auch gemacht.
Erkundigen Sie sich beim Amt ob er nicht Mietzuschuss (eventuell Heizkosten)für seine Wohnung bekommen würde.Da dürfen Sie allerdings dann nicht sagen das er zur Zeit bei ihnen lebt.

Unterhaltsleistungen für Eltern kann man zwar steuerlich absetzen,aber ich denke das da mehr die Zuzahlung für Altersheime gemeint ist und das man es über Kontoabbuchungen nachweisen muss.

Die meisten Anträge müssen allerdings von ihrem Vater beantragt/unterschrieben werden.

Viel Glück
monika61

Ja, Unterhalt für unterstützte Person, allerdings wäre es besser, dafür einen Steuerberater zu konsultieren. 640 € pro Monat könnte man ansetzen, allerdings muß nachgewiesen werden, daß er wirklich in Ihrer Wohnung gewohnt hat, ansonsten geht es nur, wenn die finanzielle Unterstützung unbar erfolgte.

Hallo,

zuerst mein Mitgefühl für die schwere Erkrankung Deines Vaters und mein Anerkenntnis für Deine Bereitschaft zur Pflege.

Ich würde folgende Überlegungen anstellen:

  1. Dein Vater ist leider ein Pflegefall:

Pflegegeld bei der Krankenkasse beantragen !!!

  • man kann ja übertreiben –
  1. Sonderausgaben für Unterstützung bedürftiger Angehöriger beim FA geltend machen

– alle Ausgaben genaustens aufschreiben mit Belegen
– Essenspauschale ???
– Medikamente siehe vor
– Für das FA fiktive Miete
– fiktiver Arbeitslon ( Kostenpauschale ) ???

Eventuell mit dem FA im Vorfeld sprechen oder aber so viel wie möglich mit Belegen und Nachweisen geltend machen.

MfG

Stefan Seidel

Das FA kürzst schon

Man kann die Kosten als außergewöhnliche Kosten §33a EStG für „Unterstützung für bedürftige Personen“ von der Steuer absetzen.

Ja da gibts ein extra Bogen für bedürftige Personen

Hallo,
Kosten für den Lebensunterhalt sind bis zum Höchstbetrag von 8.004 € abzugsfähig, wenn die unterstützte Person nur geringes Vermögen und Einkünfte hat (§ 33a (1) EStG). Einkünfte die den Betrag von 624 € übersteigen, reduzieren den Höchstbetrag bis auf 0 €.
Werden Krankheitskosten für die bedürftige Person bezahlt, so kann eine Berücksichtigung nach § 33 EStG erfolgen, wenn diese nicht in der Lage ist die Kosten zu tragen. Man muss jedoch eine zumutbare Eigenbelastung (§ 33 (3) EStG) tragen, die je nach Familienstand und Einkommen zwischen 1% und 7% des Einkommens beträgt.
Mit freundlichen Grüßen