Hallo Forum,
nehmen wir an, Person T. hat sich im Jahr 2006 3 Mal von einem unabhängigem Finanberater beraten lassen. Hierbei sind Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro angefallen (ganzheitlichen Finanzberatung).
Kann dieser Betrag in der Einkommenssteuererklärung 2006 geltend gemacht werden?
Danke
Michi.
Servus,
das kommt drauf an, was dabei rausgekommen ist.
Wahrscheinlich liegen Werbungskosten zu Einkünften aus Kapitalvermögen vor, eventuell auch solche zu sonstigen Einkünften (Altersversorgung). Wenn Beteiligungen angeschafft worden sind, die zu Einkünften aus Vermietung oder Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, gehören die Werbungskosten bzw. Sonderbetriebsausgaben dazu.
Nur eine mittelbare Auswirkung entsteht, wenn die Ausgaben in Zusammenhang mit Einkünften stehen, die in D nicht steuerpflichtig sind (z.B. Beteiligung an einem landwirtschaftlichen Unternehmen in Argentinien oder an einer Teakholzplantage in der Dominikanischen Republik): Dann sind sie in der Anlage AUS zu erklären und haben u.U. eine (geringe) Auswirkung im Rahmen des „negativen Progressionsvorbehaltes“.
Faustregel: Werbungskosten gehören immer zu der Einkunftsart, mit der sie zusammenhängen.
Schöne Grüße
MM