kann man als Enkel die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn es kein keine Erbmasse gibt (beispielsweise sehr geringe Rente), keinen Ehemann (weil dieser bereit gestorben ist) und die Tochter geringverdienerin ist.
Somit kommt nur noch der Enkel in Frage, diese Kosten zu übrnehmen.
Wie kann dieser die Kosten voll absetzen.?
ja, als außergewöhnliche belastung, der Enkel ist sittlich verpfl. die Oma zu beerigigen - er darf natürlich keine Erbschaft erhalten haben!
E.
ja, als außergewöhnliche belastung, der Enkel ist sittlich
verpfl. die Oma zu beerigigen - er darf natürlich keine
Erbschaft erhalten haben!E.
Gibt es hierzu auch einen § Paragraphen?
§ 33 EStG Bestattung als außergewöhnliche Belastun
Hi !
Im § 33 EStG kann man die allgemeine Rechtsvorschrift finden. Hier stehen allerdings nicht explizit die Bestattungskosten aufgezählt.
Das Gesetz kann man auf http://www.gesetze-im-internet.de finden.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die außergewöhnlichen Belastungen sich steuerlich erst dann auswirken, wenn sie die zumutbare Belastung überschritten haben. Wie hoch diese ist, kann man auch im § 33 EStG nachlesen.
BARUL76
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