Absetzen von Direktversicherung und Kapitalsteuer

Hallo

könnte ein Arbeitnehmer, SK 1, Sozialversicherungspflichtig angestellt, seine Monatsbeiträge von 146 Euro ( Direktversicherung mit Pauschalsteuer. Vertrag seit 2003 ) bei der Steuererklärung geltend machen ? Und wenn ja, welchen Betrag könnte er dann angeben ?

Und würde es sich für Ihn lohnen seine Kapitalertragssteuer in der Steuererklärung geltend zu machen ? ( er hat 50.000 Euro zu 3% fest angelegt und bekommt jedes Jahr Zinsen. Über dem Freibetrag von 801 Euro fallen ja 25 % Steuer an ).

Wer weiss was ?

MfG

Hallo,

Hallo

könnte ein Arbeitnehmer, SK 1, Sozialversicherungspflichtig
angestellt, seine Monatsbeiträge von 146 Euro (
Direktversicherung mit Pauschalsteuer. Vertrag seit 2003 ) bei
der Steuererklärung geltend machen ? Und wenn ja, welchen
Betrag könnte er dann angeben ?

Bei einer Betrieblichen Altersversorgung,
ist immer der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und somit kann auch kein Arbeitnehmer Zahlungen bei einer Steuererklärung geltend machen.
Gruß

Nein,

wenn die Beiträge pauschal versteuert wurden, ist damit schon die steuerliche Erleichterung erledigt.

Beiträge über die Pauschalgrenze hinaus wären grundsätzlich berücksichtigungsfähig.

Die Kapitalertragsteuer, die hier gemeint ist, ist eine Abgeltung der Einkommensteuer. Es lohnt sich nur, sie anzugeben, wenn der persönliche Steuersatz unter den 25% liegt.

Gruss

Barmer